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Auto & Mobilität

Zwangsstilllegung angedroht

6.817 Fahrzeughaltern im Ennepe-Ruhr-Kreis drohte 2019 eine Zwangsstilllegung ihres fahrbaren Untersatzes...

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Im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um fast 1.500 Fälle. Grund dafür: Deutlich weniger Rückrufaktionen der Autohersteller ersparten Haltern den Weg in die Werkstatt und den Nachweis gegenüber der Behörde, Mängel an Bremsen oder Airbag beseitigt haben zu lassen.
Mit Abstand häufigster Grund für Post von der Kreisverwaltung war 2019 wieder mangelnde Sorgfalt beim Versicherungsschutz. 4.256 (2018: 4.201) Fahrzeughalter waren beim Bezahlen der Versicherungsprämie zu nachlässig und fielen auf.
„Grundsätzlich muss beim Anmelden des Fahrzeugs eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden“, so Sabine Völker, Leiterin des Straßenverkehrsamtes. Der vorgeschriebene Versicherungsschutz bestehe aber natürlich nur dann, wenn die entsprechenden Rechnungen auch beglichen würden. Fließt kein Geld, melden die Versicherer ihre säumigen Kunden dem Kreis und das Straßenverkehrsamt fordert den Halter auf, unverzüglich einen neuen Versicherungsschutz nachzuweisen.
„Dies geschieht auch im Interesse möglicher Unfallgegner. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist mit Blick auf die möglichen finanziellen und rechtlichen Folgen alles andere als ein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat“, macht Völker unmissverständlich deutlich.
Weitere Gründe für die Androhung einer Zwangsstilllegung waren im abgelaufenen Jahr unterlassene Änderungen in den Fahrzeugpapieren (1.673/1.877) und festgestellte Mängel am Fahrzeug (888/972).
Weil Fahrzeughalter trotz Aufforderung keine entsprechenden Versicherungs- oder Steuerzahlungsnachweise vorlegten, mussten die Außendienstmitarbeiter des Ennepe-Ruhr-Kreises in 1.247 Fällen mit der zwangsweisen Stilllegung beauftragt werden Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr ein Minus von 100 Fällen. Erfahrungsgemäß wirkt der persönliche Besuch häufig Wunder. Nur in einem von zehn Fällen entfernen die Außendienstmitarbeiter am Ende tatsächlich das Siegel vom Kennzeichen.

Stichwort Ablauf einer Zwangsstillegung
Am Anfang steht eine Ordnungsverfügung, in der vom Fahrzeughalter beispielsweise der Nachweis verlang wird, Versicherung oder Steuer gezahlt zu haben. Das amtliche Schriftstück, in dem der Kreis die Stilllegung des Fahrzeugs in Aussicht stellt, wird per Post zugestellt. Erfolgt keine Reaktion, wird die zweite Verfügung auf den Postweg gebracht.
Regt sich der angesprochene Fahrzeughalter immer noch nicht, machen sich die Mitarbeiter des Außendienstes auf den Weg, suchen das Gespräch mit den Betroffenen oder hinterlassen eine Benachrichtigungskarte. Immer wieder im Einsatz ist bei den Vor-Ort-Terminen auch das Werkzeug, mit der das Zulassungssiegel in kürzester Zeit vom Nummernschild entfernt werden kann.