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Breaking News Witten

Wittens Ämter und Schulannahmen nach dem Hackerangriff

06.11.2021: Wichtige Hinweise zu einigen Ämtern, der Bürgerberatung u. dem Aufnahmeverfahren an Grundschulen etc.

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Woche 4 nach dem Hackerangriff: Angebot der Bürgerberatung zunächst wie gehabt

Noch immer führt der Hackerangriff zu massiven Einschränkungen bei der Wittener Bürgerberatung. Sicher ist aktuell nur, dass die Dienstleistungen der laufenden Woche auch in der nächsten Woche (8. bis 12. November) angeboten werden können. Die Bürgerberatung ist in der Woche von Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 15 Uhr geöffnet, am Freitag bis 13 Uhr.

Bürgerinnen und Bürger können ohne vorherige Terminvereinbarung (die technisch lahmgelegt ist):

• ihren beantragten Personalausweis oder Reisepass abholen. Bei der Bürgerberatung liegen alle Personalausweise zur Abholung bereit, die bis zum 13. Oktober 2021 beantragt wurden. Gleiches gilt für die Reisepässe, die bis zum 5. Oktober 2021 beantragt wurden.

• alte Führerscheine gegen Neue austauschen.

Dieses Angebot ist insbesondere für die Jahrgänge von 1953 bis 1958 sinnvoll, die ihre „rosa Lappen“ bis zum 19. Januar 2022 umtauschen müssen.

• Anträge auf neue Fischereischeine und die Verlängerung abgelaufener Scheine stellen. Fischereischeine, die aktuell und bis Ende 2021 gültig sind, können erst ab dem 1. Dezember verlängert werden.

• beglaubigte Kopien von Schul- und Hochschulzeugnissen erhalten.

• einen Antrag auf ein Führungszeugnis stellen.

Alle Voraussetzungen für Beantragung eines Führungszeugnisses kann man online nachlesen: https://bit.ly/3C2d2nj. Es gibt außerdem jederzeit die Möglichkeit, den Antrag auf ein Führungszeugnis online zu stellen. Hierfür benötigt man seinen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Zum Antrag und zu weiteren Infos geht es auf die Seite vom Bundesamt für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de

Die Bürgerberatung und die städtische IT arbeiten mit Hochdruck daran, weitere Angebote zu ermöglichen. Aktuell ist aber noch nicht klar, wann genau es so weit sein wird und was genau dann zusätzlich angeboten werden kann. Die Stadt Witten wird jeweils zeitnah informieren.

Hackerangriff: Aufnahmeverfahren an Grundschulen verzögern sich

I-Dötzchen und ihre Eltern müssen sich ein wenig gedulden: Eigentlich sollten die Einladungen an die Familien in die Grundschulen, die ihre Schulanfänger*innen aufnehmen werden, ab dem 8. November verschickt werden. Durch den Hackerangriff ist das aktuell aber nicht möglich.

Die notwendigen Datenabgleiche und die Abstimmungen für die Versorgung der I-Dötzchen verzögern sich deshalb. Die Stadt Witten wird die Einladungen voraussichtlich Ende November verschicken.

Zentrales Vergabeamt

Das Zentrale Vergabeamt ist telefonisch unter den Telefonnummern (02302) 581-6003, -6004, -6005, -6006, -6007, -6008, -6009 und -6010 erreichbar.

Bauordnungsamt

- Eingeschränkte Bauberatungen

- Eingeschränkte Prüfung von Papieranträgen (aber keine Bescheide)

- Eingeschränkte Kontrolle von Baustellen und Gefahrensituationen

- Negativzeugnisse für Vorkaufsrechte gem. BauGB

- Das Ausstellen von Bescheiden, insbesondere das Erteilen von Baugenehmigungen, ist derzeit nicht möglich.

Kontakt:  Tel. (02302) 581-4301, Fax: 02302/581 – 4399.

Schadens- oder Störungsmeldungen an der öffentlichen Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen oder Parkscheinautomaten können derzeit telefonisch im Tiefbauamt gemeldet werden:

(02302) 581-4588

(02302) 581- 4532

(02302) 581- 45 81

Auch der Mängelmelder funktioniert, erfordert jetzt aber Umwege in der „Abarbeitung“, sodass hier etwas Geduld gefragt ist.

Bescheinigungen über Erschließungs- oder Straßenbaubeiträge sind derzeit leider nicht möglich.

Entwässerung Stadt Witten (ESW)
Die ESW ist mit ihrer technischen Erreichbarkeit (Telefon, Internet) angedockt bei den Stadtwerken und deshalb handlungsfähig. Der Zugriff auf Akten für ESW-spezifische Baugenehmigungen ist aber eingeschränkt.

Standesamt: Tod, Geburt, Heirat

Die Services, für die das Standesamt zuständig ist, sind besonders lebensnah: Ob Geburtsurkunden, Sterbeurkunden oder Eheschließungen – hinter jeder Dienstleistung steckt auch viel Emotion. Hier eine kurze Übersicht, was derzeit geht, oder (noch) nicht geht.

Erreichbarkeit: Das Standesamt ist, sofern die Telefonanlage nicht schlappmacht, erreichbar unter der Rufnummer 02302 581 3434. Am besten geht’s allerdings postalisch: Bitte das Anliegen kurz und verständlich formulieren, in einen Umschlag eintüten, Umschlag beschriften (z.B.: Standesamt, Eheschließung), und in den roten Briefkasten am Rathaus werfen. Nicht fehlen darf die Information, wie man selber erreichbar ist (Name, Adresse, Telefonnummer.) Anders als E-Mail ist das nicht der schnellste Weg, aber alles kommt an.

Natürlich funktioniert auch der Postweg mit Briefmarke: an Stadt Witten / Standesamt / Name des Sachbearbeitenden (sofern bekannt) oder Stichwort zum Anliegen, 58449 Witten.

· Tod: Notwendige Bescheinigungen für eine Beisetzung kann das Wittener Standesamt ausstellen. Möglich ist das, weil die Stadt Dortmund einen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt hat, der mit derselben Software ausgestattet ist, die auch Witten benutzt.

· Geburt: Zuletzt war das Ausstellen von Geburtsurkunden noch nicht möglich. Aber keine Sorge: Ein Kind, das ja zweifelsfrei geboren ist, bekommt seine Urkunde natürlich nachträglich. Die nötigen Unterlagen sind (mit Ausnahme von Hausgeburten) in den Krankenhäusern gesammelt. Kurzfristig soll es möglich sein, dass zwei Mitarbeiter*innen die Geburten (nachträglich) beurkunden. Sie werden dann per Post nach Hause geschickt. Auch deshalb ist es wichtig, dass die Kontaktdaten vollständig sind (inklusive Telefonnummer für Rückfragen, z.B. bei Unvollständigkeit)

· Heiraten: Der große Tag im Leben wird gerne mit Hingabe und weit im Voraus geplant. Normalerweise sorgt hier der Online-Traukalender für Verlässlichkeit. Aktuell ist der aber außer Betrieb.

Kurzfristige Termine bis Jahresende 2021:

Damit die „kurzfristigen“ Trauungen nicht gefährdet sind, hat sich das Standesamt einen Überblick verschafft: Bis Ende Dezember 2021 stehen 60 Trautermine im Kalender. Davon sind 30 formell angemeldet und finden sicher statt. Bei der anderen Hälfte muss diese formelle Anmeldung jetzt kurzfristig erfolgen. Welche Unterlagen einzureichen sind (z.B. muss das Standesamt prüfen, dass keine*r der Partner*innen noch anderweitig verheiratet ist), hat der Traukalender als automatische Antwort auf die Reservierung mitgeteilt. Wer die Unterlagen zusammen hat, sollte anrufen und/oder sein Anliegen schnell per Post ans Standesamt adressieren.

Hochzeitstermine ab Januar 2022:

Auch für Hochzeitsdaten ab Januar 2022 gilt: Wer seine Hochzeit schon „formell“ angemeldet hat und den Stempel hat, dass die Ehe geschlossen werden kann, wird wie gewünscht verheiratet.

Wer „nur“ online einen Termin reserviert hat, muss normalerweise innerhalb von 4 Wochen einen Termin im Amt haben, um dort die Eheschließung verbindlich mit allen erforderlichen Unterlagen anzumelden. Diese Termine sind natürlich in der Zeit seit dem 18.10. ausgefallen, weil das Amt die Termine nicht sehen und nicht absagen konnte. Wer also in der Zeit seit dem 18.10. einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung hatte, sollte sich noch einmal telefonisch oder postalisch bemerkbar machen (einschließlich der eigenen Kontaktdaten), damit eine Prüfung der Unterlagen bzw. ein neues Gespräch stattfinden kann.