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Witten: Winterdienst: Betriebsamt ist gerüstet

06.01.2021: Die Wetterdienste kündigen für Mittwoch oder Donnerstag die ersten Schneefälle an...

Die Wetterdienste kündigen für Mittwoch oder Donnerstag die ersten Schneefälle an: Das Betriebsamt der Stadt Witten ist auf winterliche Tage gut vorbereitet. „Die Einsatzkräfte sind in ständiger Rufbereitschaft und die städtische Streusalzhalle ist mit rund 1.400 Tonnen gut gefüllt“, sagt Thomas Bodang vom Betriebsamt.

Wenn es nötig ist, kommt der städtische Winterdienst schon vor dem Berufsverkehr zum Einsatz. Wenn Schnee- und Eisglätte vorhersehbar sind, starten die Einsatzfahrzeuge zu Kontrollfahrten. Je nach Wetterlage werden die Straßen manchmal auch vorbeugend gestreut. Manchmal sind es auch Busfahrer, die durch ihren Hinweis das Startsignal geben.

340 Straßenkilometer in Witten

Wittens Straßennetz ist etwa 340 Kilometer groß, die Stadt besitzt fünf große Streufahrzeuge und die Einsätze folgen einer Prioritätenliste. Ganz oben stehen Haupt- und Durchgangsstraßen und die Strecken von Bussen und Straßenbahnen. Nebenstraßen und kleinere Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen kommen danach an die Reihe. Eine Reihe von Anliegerstraßen werden gar nicht bedient, weil der Winterdienst auf die Bewohnerinnen und Bewohner übertragen wurde. Darüber hinaus gibt es einige Straßen, für die keine Streuverpflichtung besteht. Um wichtige Verkehrsverbindendungen außerhalb geschlossener Ortschaften kümmert sich der Landesbetrieb Straßen NRW.

Winterdienst auf Gehwegen teilen sich Stadt und Hauseigentümer

Auch auf Gehwegen, Fußgängerüberwegen, an Bus- und Straßenbahn­haltestellen, Steigungen und anderen Gefahrenstellen sorgt das Betriebsamt für Sicherheit. Hier sind dreiköpfige „Fußtruppen“ unterwegs, die per Hand streuen. Doch für die normalen Gehwege vor den Häusern sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Wann und wie die Gehwege von Schnee und Eis zu befreien sind, ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Witten geregelt:

  • Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,5 Metern von Schnee und Eis befreit werden.
  • Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr vom Himmel fällt, ist unverzüglich zu beseitigen – aber erst, wenn es aufgehört hat zu schneien.
  • Alles, was nach 20 Uhr vom Himmel fällt, kann bis zum folgenden Tag um 7 Uhr liegen bleiben, sonn- und feiertags sogar bis 9 Uhr.
  • Der Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden, damit der Verkehr nicht behindert wird und die Gullys frei bleiben, denn bei Tauwetter muss das Schmelzwasser schnell abfließen können.

Der Umwelt zuliebe dürfen nur abstumpfende Mittel wie Granulat oder Sand verwendet werden. Nur bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen sollte man auf Nummer sicher gehen und Salz verwenden.