16.06.2021: Sport ist sogar in der Halle wieder erlaubt, in der Wittener Innenstadt ist die Maskenpflicht weggefallen und die Friseur*innen haben schon länger wieder geöffnet. Und bei Trauungen? Sind die Gästezahlen immer noch eng begrenzt. Warum tut sich da so wenig?
Für Innenräume gibt es in der Corona-Arbeitsschutzverordnung (CoronaArbeitsschutzVO) immer noch strenge Vorschriften zur Personenzahl. Diese gelten etwa für Supermärkte, aber sie gelten eben auch für Trauräume. Die Trauräume in Witten sind definitiv schöner als Supermärkte – aber sind auch deutlich kleiner. Das heißt, so lange die CoronaArbeitsschutzVO gilt (vorerst bis 30. Juni 2021), bleibt die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Trauungen leider begrenzt.
Im Detail heißt das:
Alle Anwesenden, also das Brautpaar, die oder der Standesbeamt*in, sowie die Gäste müssen entweder negativ getestet (offizieller Test, nicht älter als 24 Stunden), komplett geimpft oder genesen sein. Zudem müssen sie mindestens eine medizinische Maske („OP-Maske“) tragen.
An jedem der Trauorte dürfen das Brautpaar, die oder der Standesbeamt*in und eigene Kinder bis 14 Jahren dabei sein. Die Zahl der darüber hinaus erlaubten Gäste verteilt sich folgendermaßen:
Haus Witten: 5 Gäste
Haus Herbede: 4 Gäste
Schloss Steinhausen: 4 Gäste
Haus Hohenstein: 4 Gäste
Schwalbe: 7 Gäste
Für anschließende private Feiern gelten dann „nur“ noch die Regeln der Corona-Schutzverordnung.
Trotz der weiterhin geltenden Einschränkungen wünscht die Stadt Witten allen Brautleuten einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt.