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Witten: Stadt will auf Kita- und OGS-Gebühren verzichten – Rat muss zustimmen

08.01.2021: Das Land Nordrhein-Westfalen plant, die Kita-Gebühren für den Januar zu erlassen und die Hälfte der Kosten, die dadurch entstehen, zu übernehmen.

Das Land Nordrhein-Westfalen plant, die Kita-Gebühren für den Januar zu erlassen und die Hälfte der Kosten, die dadurch entstehen, zu übernehmen. Auch die Stadt Witten will sich dieser Entscheidung dann anschließen, da uns die schwierige Situation der Eltern bewusst ist. Das führt aber dazu, dass die Stadt auf Einnahmen verzichten würde, obwohl weiterhin Kosten anfallen, unter anderem die Vergütung für das Kita-Personal.

Da diese Entscheidung somit die städtischen Finanzen betrifft, müssen erst der Rat der Stadt Witten sowie die Kommunalaufsicht zustimmen, damit wir sie definitiv umsetzen können.

Gebühren werden aus rechtlichen Gründen trotzdem eingezogen – Erstattung erfolgt automatisch

In jedem Fall werden wir die Gebühren für den Januar vorerst einziehen und rufen auch diejenigen, die das Geld selbst überweisen, dazu auf, den üblichen Betrag zu bezahlen. Das hat hauptsächlich rechtliche Gründe. So lange der Rat dem Erlass nicht endgültig zugestimmt hat, kann die Verwaltung nicht auf die Gebühren verzichten.

Im Gegenzug wird dann dadurch aber die Erstattung einfacher, weil alle Eltern ihr Geld zurückbekommen. Ein Antrag auf Rückerstattung wird nicht nötig sein.

Die Rückerstattung soll so bald wie möglich erfolgen, ein genauer Zeitraum ist aber aktuell noch nicht klar.

Entscheidung über OGS-Gebühren steht noch aus

Bei den Gebühren für die Offenen Ganztagsschulen planen die Landesregierung und die Kommunen ein ähnliches Vorgehen. Die Entscheidung darüber steht aber noch aus. Sobald diese vorliegt, werden wir entsprechend informieren.