Logo
Superbanner 749 x 89 Pixel_Platzhalteranzeige.jpg
Breaking News Witten

Witten: Solidaritätsfonds für die freie Kulturszene Witten

01.05.2021: Ein hartes Jahr liegt hinter der Wittener Kulturszene...

Ein hartes Jahr liegt hinter der Wittener Kulturszene, sowohl in finanzieller als auch emotionaler Hinsicht – und so wie es aussieht, liegen auch noch einige schwere Monate vor ihr. Bühnen durften kaum bespielt werden, Applaus, Standing Ovations und schöne Resonanz blieben weitestgehend aus. Die freie Kulturszene erlebt durch die Corona-Pandemie und die aktuell damit verbundenen Beeinträchtigungen zum Teil existenzgefährdende Einbußen. Durch einen Solidaritätsfonds möchte die Stadt dazu beitragen, den Wittener Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen das Leben etwas zu erleichtern. Bis zum 14. Mai können sie ihre Anträge einreichen.

Da Kulturbetriebe wegen der Coronakrise weiterhin geschlossen bleiben müssen, wurde in der Ratssitzung vom 15. Februar 2021 mehrheitlich beschlossen, einen Solidaritätsfonds Kultur für die freie Kulturszene in Witten einzurichten. Den Antrag hatten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob und wie es möglich wäre, Geld für einen solchen Fonds bereit zu stellen. Nun ist es soweit, der Solidaritätsfonds Kultur ist eingerichtet und wird vom Kulturforum in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung verwaltet. Damit sollen freischaffende Wittener Künstlerinnen und Künstler und nichtstädtische Kultureinrichtungen finanziell unterstützt werden.

Mit einem sehr einfachen Verfahren, können Kulturschaffende bis zu 5.000,00 € beantragen. Prämisse ist, dass sie ihren Sitz in Witten haben und sie im Jahr 2021 mindestens eine mit dem Solidaritätsfonds vereinbarte Aktion durchführen. Antragsberechtigt sind neben Künstlerinnen und Künstlern auch Theater, Kleinkunstbühnen, Festivals, Musikaufführungsstätten, Musikclubs, Ausstellungshäuser, Museen und Kulturzentren.

Der Solidaritätsfonds umfasst eine Summe in Höhe der Einnahmen aus Bußgeldern, die aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Vorschriften eingenommen wurden. Es stehen derzeit insgesamt 40.000,00 Euro aus dem Jahr 2020 zur Verfügung.

Bis zu 5.000 Euro können beantragt werden. Die endgültige Höhe richtet sich nach der Anzahl der eingegangenen Anträge bis zum Ende der Frist am 14. Mai 2021. Alle notwendigen Informationen und das Antragsformular finden unter https://bit.ly/32WCRp4. Rückfragen an Judith Papierz vom Kulturforum Witten unter judith.papierz@stadt-witten.de oder 02302-581 2420.