19.01.2021: Einladung zur Corona-Schutzimpfung: (über) 80-Jährige bekommen Post von der Stadt...
Wer mindestens 80 Jahre alt ist, findet dieser Tage Post von der Stadt Witten im Briefkasten: mit einer Einladung zur Corona-Schutzimpfung. Adressiert sind in Witten 7542 Bürgerinnen und Bürger, die bis einschließlich 31. Januar 1941 geboren sind.
Die Impfung ist kostenlos und freiwillig. Eine individuelle Beratung findet durch einen Arzt oder eine Ärztin vor Ort im Impfzentrum statt.
Unbedingt einen Termin reservieren: Ab Montag, 25. Januar
Impfen lassen kann man sich ausschließlich mit Termin Seniorinnen und Senioren können diesen ab Montag, 25. Januar, vereinbaren. Dafür gibt es die kostenlose Telefonnummer (0800) 116 117 02, täglich von 8 bis 22 Uhr, sowie die Internetseite www.116117.de.
Alle Informationen rund um die Impfung gibt es auf der Internetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Gerne mit einer Begleitperson: Wo wird geimpft?
Das Impfzentrum des Ennepe-Ruhr-Kreises befindet sich an der Kölner Straße 205 in Ennepetal.
Eine Wegbeschreibung für die Anfahrt mit dem PKW und dem Öffentlichen Nahverkehr liegt dem Anschreiben bei. Selbstverständlich dürfen sich Impfwillige durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zum Impfzentrum begleiten lassen, jedoch nur von einer Begleitperson, die dann auch mit ins barrierefreie Impfzentrum darf.
Um herauszufinden, ob man Anspruch auf einen sogenannten „Transportschein“ für die Fahrt zum Impfzentrum hat, wenden sich die Angeschriebenen im Zweifel bitte an ihren Hausarzt.
Bürgermeister König wünscht sich starke Impfbereitschaft
„Mir als Bürgermeister, aber auch dem Ennepe-Ruhr-Kreis mit dem zuständigen Gesundheitsamt, ist es ein großes Anliegen, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen“, appelliert Lars König, zum Schutz der eigenen Gesundheit, aber auch zum Schutz der Gesamtbevölkerung. „Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto schneller werden wir gemeinsam die Pandemie besiegen.“
„Wir werden wieder Zeiten erleben, in denen wir ohne Maske zum Einkaufen gehen und unsere Liebsten in die Arme schließen können“, ermutigt auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in einem beiliegenden Schreiben der Landesregierung. In NRW beginnen 53 Impfzentren mit ihrer Arbeit. Alle Infos dazu auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ablauf der Impfung: 6 Schritte
• Erster Schritt ist ab 25. Januar die Terminvereinbarung. Wegen der starken Nachfrage ist leider mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
• Zweiter Schritt ist die Anmeldung im Impfzentrum: Mithilfe des Personalausweises, der elektronischen Gesundheitskarte und des Impfpasses (falls vorhanden) werden die nötigen Daten registriert und die Impfberechtigung überprüft. Vor Ort muss eine Alltagsmaske oder eine FFP2-Maske getragen werden.
• Dritter Schritt ist die Aufklärung: Im Wartebereich kann man sich noch einmal genauer über die Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum informieren. Dann ist das ausgehändigte Merkblatt zur Aufklärung sowie der Einwilligungsbogen ausfüllen. Vor der Impfung besteht zudem die Möglichkeit für ein Beratungsgespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt.
• Vierter Schritt ist die Impfung selbst: Sie wird in einem abgeschirmten Bereich durch geschultes medizinisches Personal durchgeführt. Der Impfstoff wird – wie bei der Grippeschutzimpfung – in den Oberarm gespritzt. Eine kleine Menge reicht bereits aus. Anschließend wird die Einstichstelle mit einem Pflaster abgedeckt. Die Impfung wird in den Impfpass eingetragen.
• Fünftens: die Nachbeobachtung. Verläuft eine bis zu 30-minütige Wartezeit in einem Extra-Bereich ohne Komplikationen, was der Regelfall sein wird, kann der oder die Geimpfte den Weg nach Hause antreten.
• Sechster Schritt: die Zweite Corona-Schutzimpfung. Für die volle Wirksamkeit ist eine zweite Impfung erforderlich. Deshalb gibt es bereits bei der Terminvereinbarung zwei Impftermine im Abstand von etwa drei Wochen. Auch der zweite Termin findet im Impfzentrum statt, der Ablauf wird identisch zur ersten Impfung sein. Auch Personalausweis, elektronische Gesundheitskarte und Impfpass sowie die Impfbescheinigung aus dem ersten Termin gehören dann mit ins Gepäck.