19.01.2021: Schlichtung ist zivilrechtlich vorgeschrieben
„Jetzt bewerben“, fordert die Stadtverwaltung auf, und zwar auf der stadteigenen Internetseite „Witten.de“. Es werden neue Schiedspersonen für mehrere Bezirke der Stadt gesucht, darunter auch Gedern sowie Bommern und Heven/Crengeldanz. Die Arbeit der Schiedsleute ist ehrenamtlich.
Aufgabe von Schiedspersonen ist es, bei Streitigkeiten insbesondere auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts zwischen den Parteien zu vermitteln, um gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden. „Deshalb müssen sie vor allem geduldig zuhören können und Einfühlungsvermögen besitzen“, erklärt Birgit Haase vom Rechtsamt der Stadt Witten.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren ist für eine Reihe von zivilrechtlichen Streitigkeiten vorgeschrieben: „Eine Klage ist erst dann zulässig, wenn es nicht gelingt, den Streit in einem solchen Schlichtungsverfahren einvernehmlich beizulegen“, erklärt Birgit Haase. Auch im Rahmen kleinerer Straftaten werden Schiedspersonen tätig, wenn diese wegen des fehlenden öffentlichen Interesses nur in einem Privatklageverfahren zu verfolgen sind – zum Beispiel in leichteren Fällen von Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses oder kleineren Sachbeschädigungen.
Im Bezirk wohnen
Die neuen Schiedsperson sollten selbst im Schiedsbezirk wohnen und zwischen 30 und 70 Jahre alt sein. Sie werden vom Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Witten für fünf Jahre gewählt. Wer sich für das Ehrenamt bewerben möchte, kann ab eine kurze Bewerbung mit Lebenslauf, aktuellem Lichtbild und polizeilichem Führungszeugnis an die Stadt Witten schicken: Rechtsamt, 58449 Witten. Weitere Auskünfte erteilt die städtische Mitarbeiterin Birgit Haase unter der Rufnummer 0 23 02/5 81 30 13 oder birgit.haase@stadt-witten.de.