22.07.2021: 17 Menschen dürfen wieder in trauter Zeremonie beisammen sein...
Noch im Juni war die Zahl bei Trauungen Corona-bedingt deutlich begrenzt: Vier bis maximal sieben Gäste durften der standesamtlichen Zeremonie an einem der Wittener Trau-Orte beiwohnen. Natürlich negativ getestet (offizieller Test, nicht älter als 24 Stunden), komplett geimpft oder genesen, und mit medizinischer Maske („OP-Maske“).
Jetzt, im Juli, dürfen Paare die emotionale Hoch-Zeit der Trauung wieder mit einigen Menschen mehr teilen: Im Trauraum dürfen insgesamt 17 Personen anwesend sein, nämlich das Brautpaar, ein*e Standesbeamt*in sowie 14 weitere Gäste. Eigene Kinder des Brautpaares unter 14 Jahren werden bei der Gesamtzahl der zulässigen Gäste nicht mitgerechnet, dürfen also zusätzlich zu den 17 mit in den Raum.
Auch weiterhin gilt, dass alle Anwesenden im Trauraum mindestens eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen. Auch die „3 G“ – getestet (Bescheinigung), geimpft (zweifach), genesen (nachweislich) – bleiben als Regeln für standesamtliche Trauungen gültig.
Welche Personenzahl und Regeln für anschließende Feierlichkeiten in den Bereichen rund um das Trauzimmer gelten – z.B. für Innenhöfe, Gastronomie – erfragen die Brautpaare bitte jeweils vorab an den Ambiente-Orten. Für Haus Witten als standesamtlichen Ort gilt: Maximal 30 Freund*innen und Verwandte des Brautpaars, die nicht an der Trauung teilnehmen können, dürfen sich im Innenhof von Haus Witten aufhalten, um die frisch Vermählten nach der Trauung zu beglückwünschen. Im Innenhof gilt das Tragen einer medizinischen Maske.
Fürs privat(räumlich)e Feiern gilt in der aktuellen (21.7.) Inzidenzstufe „10 und niedriger“, dass bis zu 50 Personen zusammen kommen können; bei mehr als 50 Gästen sind jedoch negative Tests erforderlich, wenn man nicht vollständig geimpft oder genesen ist. Hier geht es zur FAQ des Landes NRW.
(lk)