11.01.2022: Stadt informiert kurz zur Grundsteuerreform...
Mitte Januar versendet die Stadt Witten wieder die Grundsteuerbescheide an alle Wittener Grundstückseigentümer*innen. In diesem Zusammenhang hat die städtische Steuerabteilung wahrgenommen, dass vielen Menschen nicht ganz klar ist, ob diese Bescheide schon anders aussehen werden als zuletzt. Schließlich ist die Grundsteuerreform und die damit verbundene Frist für die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ (31. Januar 2023) momentan in den Köpfen aller Eigentümer*innen.
Wichtigste Feststellung aus städtischer Sicht: Nein, die Bescheide haben sich noch nicht verändert. Neue Grundsteuerwerte werden erst ab 2025 gelten. Vorher müssen diese Daten erstmal von den Eigentümer*innen ans Finanzamt übermittelt werden, dort erfolgt die „Hauptfeststellung‘“, und im Verlauf des Jahres 2024 wird der Rat der Stadt Witten über die neuen Hebesätze für die Grundsteuer entscheiden.
Wichtig ist dazu auch der Hinweis: Die städtische Steuerabteilung kann nicht helfen/beraten. Ansprechpartner ist allein das Finanzamt.