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Witten: Corona-Hilfen des Bundes für Unternehmen

03.02.2021: Der anhaltende Lockdown betrifft weiterhin auch Wittener Unternehmen...

Der anhaltende Lockdown betrifft weiterhin auch Wittener Unternehmen. Um notleidende Unternehmen zu unterstützen, haben das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III vereinbart, und so den betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Künstlern unter die Arme zu greifen. Für die Vergabe der direkten Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, gilt jetzt ein einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung: Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das bedeutet keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit. Maximal wird es pro Monat 1,5 Millionen Euro Unterstützung für direkt und indirekt betroffene Betriebe geben. Wichtig für den Einzelhandel ist beispielsweise die Anerkennung weiterer Kostenpositionen: So werden Wertverluste für unverkäufliche oder saisonale Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt. Anträge sollen ab Mitte Februar gestellt werden können.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/ueberbrueckungshilfe-lll.html