„Ein gründlicher Wintercheck umfasst alle sicherheitsrelevanten Faktoren am Auto.“
Tipps vom Experten
„Ein gründlicher Wintercheck umfasst alle sicherheitsrelevanten Faktoren am Auto“, sagt Frank Schneider, Referent für Fahrzeugtechnik beim TÜV-Verband. „Auf Beleuchtung, Bremsen und Reifen muss Verlass sein, da sie im Winter bei Dunkelheit, Nebel, Regen oder frostigen Temperaturen stärker beansprucht werden als im Sommer.“ Der TÜV-Verband gibt Tipps und Hinweise, um Autos mit Verbrennungsmotor oder Elektroantrieb winterfest zu machen.
MIT INTAKTER BELEUCHTUNG LICHT INS DUNKEL BRINGEN
Ausreichend Licht ist die Voraussetzung für gute Sicht in den Wintermonaten. Defekte Rückleuchten oder falsch eingestellte Scheinwerfer sind ein No-Go. Mindestens einmal im Jahr sollte die gesamte Beleuchtungsanlage in einer Werkstatt überprüft werden. „Wer in der dunklen Jahreszeit ohne einwandfrei funktionierende Beleuchtung unterwegs ist, gefährdet im schlimmsten Fall sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer“, betont Schneider. Mit einem Rundgang um das Auto vor der Fahrt können Autofahrer sicherstellen, dass alle Lampen einwandfrei funktionieren und die Scheinwerfer sauber sind. Denn schon eine halbstündige Fahrt auf matschiger Straße kann die Leuchtkraft um bis zu 60 Prozent verringern.
Um die Funktion der Scheinwerfer in Eigenregie zu kontrollieren, sollten Fahrer bei stehendem Fahrzeug alle Leuchten (Abblendlicht, Fernlicht, Bremslicht, Nebelleuchten, Blinker und das Rückfahrscheinwerfer) nacheinander einschalten. Eine zweite Person geht währenddessen um das Auto herum und prüft, ob alle Lichter funktionieren und ob beide Seiten einer Lichtart gleichmäßig hell sind. Schneider: „Wer den Lichttest allein machen möchte, kann die Rücklichter im Spiegelbild einer Glas- oder Schaufensterfront kontrollieren.“
Um andere Verkehrsteilnehmende nicht zu blenden, müssen die Scheinwerfer korrekt ausgerichtet sein. Autofahrer sollten eine eigenständige Neuausrichtung der Scheinwerfer immer durchführen, wenn sie voll beladen oder mit Anhänger unterwegs sind. Bei den meisten Fahrzeugmodellen befindet sich links neben dem Lenkrad ein Stellrädchen, mit dem der Neigungswinkel von Abblend- und Fernlicht eingestellt werden kann. Schneider: „Auf einem Aufkleber im Scheinwerfergehäuse oder in der Bedienungsanleitung können Fahrzeughalter:innen die vorgeschriebene Gradzahl für die Scheinwerfer des eigenen Fahrzeugs ablesen. Bei den meisten Fahrzeugen liegt der Neigungswinkel des Abblendlichts zwischen 1 und 1,2 Grad, der des Fernlichts zwischen 2 und 2,5 Grad.“
FÜR AUSREICHEND FROSTSCHUTZ SORGEN
Für eine freie Sicht sollten Autofahrer die Scheibenwischanlagen sowohl vorne als auch hinten überprüfen. Die Wischerblätter sollten deshalb auf Beschädigungen überprüft und bei Schlierenbildung ausgetauscht werden. Damit das Wischwasser bei niedrigen Temperaturen nicht gefriert, sollte zudem ein Reinigungszusatz mit Frostschutz in die Scheibenwaschanlage gefüllt werden. Neben dem Wischwasser ist im Winter auch das Kühlwasser frostgefährdet. Schneider: „Ausreichend Frostschutz im Kühlwasser sorgt dafür, dass das Kühlaggregat und damit der Motor auch extrem niedrige Temperaturen übersteht.“
BREMSEN VOR FROSTEINBRUCH KONTROLLIEREN
Gerade bei Schnee und Eis muss die Bremsanlage tadellos funktionieren. Deshalb sollten Fahrzeughalter:innen ihre Bremsen vor dem ersten Wintereinbruch kontrollieren. Sind Bremsscheiben und -beläge nicht mehr in Ordnung, sollten sie so schnell wie möglich ausgetauscht werden. Schneider: „Fehlt die Bremsflüssigkeit oder hat diese mit zunehmenden Alter Feuchtigkeit gezogen, kann es sein, dass der Tritt auf die Bremse keine ausreichende Wirkung zeigt. Deshalb sollte die Bremsflüssigkeit regelmäßig kontrolliert und nach Herstellervorgaben gewechselt werden.“
O-BIS-O-REGEL BEACHTEN
Schon vor dem ersten Schneefall ist nasses Laub eine Gefahrenquelle für Verkehrsteilnehmende. Denn es besteht Rutschgefahr! Ab wann Autofahrer mit Winterreifen unterwegs sein müssen, schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Vielmehr ist eine „den Wetterverhältnissen angepasste Bereifung“ vorgeschrieben. „Autofahrer sollten sich an der so genannten O-bis-O-Regel orientieren und ihr Fahrzeug von Oktober bis Ostern mit Winter- oder Allwetterreifen mit dem Alpine-Symbol ausstatten“, sagt Schneider. Wer auf verschneiten oder vereisten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von bis zu 120 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen. Sommerreifen sind nicht für Temperaturen unter 7 Grad Celsius ausgelegt. Sie verlieren im Winter schneller die Bodenhaftung und verlängern den Bremsweg - egal ob die Straßen trocken oder nass sind. Schneider: „Vor der Montage von Winterreifen sollte das Profil überprüft werden. Vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern, empfohlen werden 4 Millimeter.“ Auch Winterreifen können an ihre Grenzen stoßen, wenn der Schnee auf der Straße besonders hoch liegt. Autofahrer, die in schneereichen Gebieten unterwegs sind, sollten deshalb sicherheitshalber Schneeketten an Bord haben. Zum Wintercheck gehört auch die Reinigung des Fahrzeugs. Eine Unterbodenwäsche mit anschließender Wachsversiegelung macht die Karosserie wetterfest und resistent gegen Salze. Regelmäßige Autowäschen sorgen dafür, dass das Streusalz nicht zu sehr am Blech nagt.