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Rund ums Haus

Wie einladend ist das Grundstück für Einbrecher?

Das können Sie selbst zur Abschreckung tun.

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Einfriedung / Zugang
Eine Einfriedung bildet eine erste Barriere. Auf eine Einfriedung auch im Vorgartenbereich sollte daher nicht verzichtet werden. Dabei sind die örtlichen Bebauungspläne zu beachten. Schließen Sie Gartentüren, Hof- und Garagentore auch dann ab, wenn Sie zu Hause sind, bzw. sehen Sie ein selbst schließendes Gartentor mit beidseitig feststehendem Türknopf und elektrischem Türöffner vor.

Türsprech- und Videoanlage
Der für Ihre Sicherheit so wichtigen Überprüfung von Besuchern dient auch eine Sprechanlage an der Gartentür – eventuell in Kombination mit einer Videokamera.

Aufstiegshilfen
Mülltonnen, Gartenmöbel, Leitern, Rankgerüste und hausnahe Bäume eignen sich als Aufstiegshilfe für Einbrecher. Sie sollten weggeschlossen bzw. entfernt werden.

Telefon
Telefonleitungen sollten unterirdisch ins Haus geführt werden, damit Ihnen nicht die Verbindung zur Außenwelt „abgeschnitten” wird.

Licht und Strom
Licht wirkt auf Einbrecher abschreckend. Deshalb sollten einbruchgefährdete Bereiche beleuchtet sein.
Allerdings ersetzt eine Beleuchtung in keinem Fall eine technische Sicherung! Auch Zugangswege sollten zu Ihrer Sicherheit beleuchtet werden. Das Licht kann automatisch durch einen Bewegungsmelder geschaltet werden. Außensteckdosen sollten abschaltbar sein.

Bewuchs / Sichtschutz
Hecken und Sträucher bieten nicht nur Ihnen Sichtschutz, sondern auch Einbrechern. Vermeiden Sie deshalb z.B. dichte Bepflanzung direkt am Haus, insbesondere an einbruchgefährdeten Stellen.

Garage
Oft dringen Einbrecher in Garagen ein, um von dort über die Verbindungstür in das Wohnhaus einzubrechen, aber auch um aus der Garage Gegenstände zu entwenden.
Bei einem Neubau sollten Sie prüfen, ob eine Tür zwischen Garage und Wohnhaus bzw. Garten unbedingt benötigt wird. Außerdem sollten Sie sich fragen, ob Garagenfenster wirklich erforderlich sind. Diese bieten nämlich eine zusätzliche Einstiegsmöglichkeit.
Durch den Einbau eines geprüften einbruchhemmenden Garagentores nach der im Juli 2020 neu herausgegebenen DIN/TS 18194 mindestens der Widerstandsklasse RC 2 oder der bis September 2011 gültigen DIN V ENV 1627 (mindestens der Widerstandsklasse (WK) 2) erhält man einen guten Einbruchschutz. Diese Tore wurden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. So ist sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion keinen Schwachpunkt gibt.
Quelle: Text/Foto Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes www.k-einbruch.de