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Wählen gehen! Bundestagswahl am 23. Februar

Neuwahlen nach Vertrauensfrage und Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten.

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Wer darf wählen?

Bei der Bundestagswahl wählt das deutsche Volk seine Vertreter im Bundestag: die Bundestagsabgeordneten. Über 60 Millionen Menschen sind in Deutschland wahlberechtigt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen über 18 Jahre, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung haben oder sich dauerhaft hier aufhalten und im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde geführt werden.
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Bundeswahlgesetz in 299 Wahlkreise unterteilt.
Der Bundestagswahlkreis Ennepe-Ruhr II (früher Wahlkreis 139) umfasst die Städte Hattingen, Herdecke, Sprockhövel, Wetter und Witten. Der Wahlkreis, dessen Zuschnitt und Namen mehrfach verändert wurde, ist seit 1949 bei allen Bundestagswahlen von der SPD gewonnen worden. Der aktuelle Wahlkreisabgeordnete ist Axel Echeverria (SPD). Bei der letzten Bundestagswahl am 26. September 2021 bekam er 35,4 Prozent der Erststimmen. Die SPD erhielt 33,7 Prozent Zweitstimmen. Der Wahlkreis hat rund 180.000 Wahlberechtigte.

Erst- und Zweitstimme

Jeder Wähler hat zwei Stimmen zu vergeben. Mit der Erststimme wählt er den Bewerber im Wahlkreis. Wer die meisten Stimmen bekommen hat, erhält ein Direktmandat und kam bisher als Abgeordneter in den Bundestag. So ist mit 299 Personen jede Region in Deutschland im Bundestag vertreten.
Mit der Zweitstimme bestimmt der Wähler die Mehrheitsverhältnisse der Parteien im Bundestag. Um sie geht es in den Hochrechnungen am Wahlabend. Jede Partei hat eine Landesliste erstellt mit den Namen der Kandidaten, die eine Partei für das Bundesland nach Berlin schicken möchte. Wer ganz oben steht, kommt als erster dran und wieviele eine Chance haben, hängt mit den Prozenten der Zweitstimmen zusammen. Dem aktuellen 20. Deutschen Bundestag gehören die Rekordzahl von 733 Mandaten an, womit der Deutsche Bundestag die größte frei gewählte nationale Parlamentskammer der Welt ist.
Eigentlich sieht das Bundeswahlgesetz eine Größe von 598 Abgeordneten vor, doch diese Zahl wurde schon seit 1990 nicht mehr eingehalten. Es hat in den vergangenen Jahren immer wieder Versuche gegeben, über eine Wahlrechtsreform das aufgeblähte Parlament zu verkleinern. Das lag meist daran, dass man versuchte, die Zahl der Wahlkreise zu verkleinern – und damit auch die Zahl der Direktmandate. Die CSU, deren Bundestagsabgeordnete ausschließlich direkt gewählt sind, stimmte immer dagegen.

Neu bei der Wahl: keine Überhangmandate

2023 wurde eine Verkleinerung des Bundestages beschlossen auf 630 Mandatsträger. Sie wird mit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag erstmalig umgesetzt. Erreicht werden soll dies durch den Verzicht auf Überhangs- und Ausgleichmandate. Aktuell sind dies 138 – so viel wie noch nie. Wie bisher wird jetzt mit der Erststimme der Direktkandidat im Wahlkreis gewählt. Die Zweitstimme bestimmt wie bisher die Mehrheitsverhältnisse. Aber: Bisher war der Gewinner im Wahlkreis automatisch Mitglied im Bundestag. Stellte jedoch eine Partei bisher in einem Bundesland mehr Wahlkreissieger als dies ihrem Zweitstimmenergebnis entsprach, erhielt sie sogenannte Überhangsmandate.
Um das mit der Zweitstimme bestimmte Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament wiederherzustellen, wurden diese Überhänge mit den zusätzlichen Ausgleichsmandaten kompensiert. Das fällt nun bei der Bundestagwahl am 23. Februar erstmalig weg. Es bedeutet: Der Gewinner der Erststimme im Wahlkreis ist nicht mehr automatisch Mitglied im Deutschen Bundestag. Er ist es nur dann, wenn seine Partei mit der Zweitstimme entsprechend viele Sitze gewonnen hat. Dies könnte dazu führen, dass künftig nicht mehr alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, in das Parlament einziehen. anja