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Vom inklusiven Sportangebot bis zum „Locusführer“

02.06.2022: Der Jahresbericht der Behindertenbeauftragten.

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Die Hürden sind für viele Menschen oft gar nicht erkennbar – aber Menschen mit Beeinträchtigungen stehen oft vor großen Herausforderungen, die ihnen den Alltag und die Teilhabe erschweren. In ihrem jüngsten Jahresbericht hat Wittens Behindertenbeauftragte Ines Großer vorgestellt, was sich in der Stadt im vergangenen Jahr getan hat – im Kleinen und im Großen.

„Tolle Arbeit“: Studierende analysierten Möglichkeiten für inklusive Sportangebote

Sport kann sehr unterschiedliche Menschen verbinden. Zugleich gibt es aber immer noch viele Hürden für Menschen mit Behinderung, um in Sportvereinen Fuß zu fassen. In einer Studie haben Studierende der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) die Situation in Witten analysiert: Wie groß ist die Nachfrage? Welche besonderen Bedürfnisse bestehen, um an einem Sportangebot teilzunehmen zu können? „Die Studierenden haben eine tolle Arbeit zusammengestellt“, lobt Ines Großer. „Wir haben durch ihre Studie einen sehr guten Überblick bekommen, wo die Herausforderungen sind und welche Sportangebote für Menschen mit Behinderung gut geeignet sind.“

Einige Wittener Vereine haben bereits Bewegungsangebote für Menschen mit Behinderung. Zugleich ist die Nachfrage groß. In einer Umfrage sagten mehr als 60 Prozent der befragten Menschen mit Behinderung, dass sie gerne mehr Sport machen würden. Die Vereine stehen allerdings vor Herausforderungen, denn die Angebote sind aufwändig: es braucht speziell geschulte Übungsleiter*innen, Assistenzen, Fahrdienste oder barrierefreie Sportanlagen. „Gemeinsam mit dem StadtSportVerband Witten und dem ‚ISC Witten e.V.ʻ entwickeln wir zurzeit eine Strategie, um die Inklusion im Sport voranzutreiben“, erklärt Ines Großer.

Austausch im Arbeitskreis Inklusion

Die Aufgaben der Behindertenbeauftragten strahlen in ganz viele Bereiche. Um dies alles im Blick zu behalten und zu koordinieren, entstand im vergangenen Jahr der „Arbeitskreis Inklusion“. Darin kommen Menschen mit Behinderung sowie Vertreter*innen der Verwaltung, von Einrichtungen der Behindertenhilfe und der politischen Fraktionen zusammen. Zurzeit beschäftigt er sich besonders mit dem Inklusionsplan. Dessen Maßnahmen sollen nun umgesetzt werden. Diesen Prozess begleitet der Arbeitskreis. Für die Umsetzung von konkreten Projekten werden bei Bedarf Projektteams gebildet. Die Behindertenkoordinatorin arbeitet eng mit Menschen mit Behinderung und den Einrichtungen, die sie vertreten, zusammen; so finden sie gemeinsam passende Lösungen, die auch tatsächlich den Bedürfnissen der behinderten Menschen entsprechen.

Barrierefreies Rathaus

Die Sanierung des Wittener Rathauses hat die Möglichkeit eröffnet, das Gebäude umfassend barrierefrei zu gestalten. In die Planungen zur Barrierefreiheit wurden Menschen mit Behinderung, Vertreter*innen der Behinderteneinrichtungen und die Behindertenkoordinatorin einbezogen.

Im Südflügel, der seit dem Herbst 2021 im Betrieb ist, sind nun die Eingangsbereiche stufen- und schwellenlos erreichbar. Es gibt Leitstreifen für blinde und sehbehinderte Menschen, die mit dem Wittener Blinden- und Sehbehindertenverein abgestimmt wurden. Außerdem sind die Orientierungsschilder in den Eingängen des Rathauses und einige Treppengeländer mit taktil erfassbarer Schrift und mit Brailleschrift („Blindenschrift“) versehen.

An einigen Serviceplätzen wurden induktive Höranlagen installiert, die Menschen mit Hörgeräten helfen. Schließlich haben mehrere Plätze der Bürgerberatung höhenverstellbare Tische.

Fortschritte auch in vielen weiteren Bereichen

Zusätzlich zu diesen großen Themen listet der Jahresbericht noch weitere wichtige und wertvolle Fortschritte auf: Maßnahmen zur Barrierefreiheit an Schulen und an der Universität Witten-Herdecke, barrierefreie Haltestellen für Bus und Bahn einschließlich sogenannter DFI-Tafeln (DFI steht für „dynamische Fahrgastinformation“ zum Lesen und Hören), die Übersetzung des Inklusionsplanes in Leichte Sprache und barrierefreie Angebote für die Teilnahme an Wahlen.

Und noch andere kleinere, aber ebenfalls wichtige Maßnahmen wie den „Locusführer“ mit den Standorten der städtischen Behindertentoiletten, die Bestandsaufnahme der Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden und bunte Poller, die sehbeeinträchtigte Menschen besser erkennen können, listet der Jahresbericht auf.

Denn ganz oft gilt: Auch kleine Maßnahmen können zu großen Erleichterungen führen!

Link zum Jahresbericht der Behindertenbeauftragten.