Die Baubranche boomt. Die Handwerkersuche gestaltet sich teilweise problematisch. Aber worauf kommt es in Zeiten von Fachkräftemangel und knappen Kapazitäten im Handwerk an?
Auftragsvergabe im Handwerk
Handwerker mit freien Kapazitäten sind Mangelware. Doch wie finden private Bauherren ihre Auftragnehmer? Eine Meinungsumfrage unter 6.282 privaten Renovierern hat ein überraschendes Ergebnis gebracht. Online-Portalen sind weniger wichtig als gedacht. Nur neun Prozent finden ihren Handwerker über das Internet.
Empfehlungsmarketing ist wichtiger als die Handwerkersuche im Internet
27 Prozent der privaten Auftraggeber suchen ihre Handwerker nach Empfehlungen aus der Familie oder dem Freundeskreis, sieben Prozent bekommen einen Handwerker vom Händler oder Hersteller empfohlen. Überhaupt gaben 15 Prozent der Befragten an, regelmäßig einen Stammhandwerker zu beauftragen. 24 Prozent haben sogar mehrere Stammhandwerker.
Verlässlichkeit ist wichtiger als ein günstiger Preis
Im Handwerk ist Vertrauen die Grundlage für eine stabilen Geschäftsbeziehung. Doch wie können Handwerksbetriebe dieses Vertrauen nachhaltig aufbauen? Auch auf diese Frage ist die Studie eingegangen und zeigt, dass die Handwerker vor allem mit Verlässlichkeit punkten können. Für 69 Prozent der Befragten ist dies das wichtigste Kriterium bei der Auswahl des Handwerkers. Wichtiger als der zeitnahe Projektbeginn (27 Prozent) und ein günstiger Preis (33 Prozent) sind vertrauensbildende Maßnahmen wie klare und detailgenaue Abrechnung (44 Prozent), der persönliche Kontakt mit dem Handwerker (42 Prozent), Garantieerklärungen (41 Prozent) und eine klare Planung (35 Prozent).
Quelle: Roland Riethmüller, meistertipp
10 Tipps zum Umgang mit Handwerkern
1. Aufträge
Vorsicht bei „Haustürgeschäften“. Aufträge möglichst an Meisterbetriebe vergeben. Ein Anruf bei der Handwerkskammer klärt, ob es sich um einen eingetragenen Fachbetrieb handelt.
2. Auftragsvergabe
Vor Auftragsvergabe von mehreren Handwerkern (schriftliche) Kostenvoranschläge einholen.
Achtung: Kostenvoranschläge sind grundsätzlich nicht verbindlich, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.
3. Größere Aufträge
Nur schriftlich vergeben. Leistungsumfang und -inhalt sollten im Vertrag präzise geregelt und wichtige Termine, bei einem Bauvorhaben beispielsweise der Fertigstellungstermin, fixiert werden.
4. Genaue Angaben
Zu Aufträgen sollten möglichst genaue Angaben über Art und Umfang der auszuführenden Arbeiten gemacht werden. Der Handwerker kann damit den Zeit-, Werkzeug-, Material- und Personalbedarf besser planen und dem Kunden werden unnötige Kosten erspart.
5. An- und Abfahrt
Die Zeiten für An- und Abfahrt müssen - bei entsprechender Vereinbarung - bezahlt werden. Ein Handwerker aus der Nachbarschaft kann daher günstiger sein.
6. Anfallende Kosten
Der Kunde sollte sich bereits vor Auftragsvergabe genau nach sämtlichen anfallenden Kosten (Stundenverrechnungssätze, Höhe der Fahrtkosten, Zahlungskonditionen etc.) erkundigen.
7. Rufnummer hinterlassen
Bei der Auftragsvergabe und der Terminvereinbarung sollte der Kunde dem Handwerker eine Rufnummer hinterlassen, unter der man ihn erreichen kann. So kann der Kunde auch bei zeitlichen Verschiebungen, beim Auftreten unvorhersehbarer Probleme sowie bei Überschreitung einer vereinbarten finanziellen Höchstgrenze rechtzeitig benachrichtigt werden.
8. Aufgewendete Zeit quittieren und Durchschlag behalten
Arbeitet der Handwerker vor Ort, so sollte der Kunde im Rapportzettel die aufgewendete Zeit quittieren und eine Durchschrift dieses Belegs behalten.
9. Private Gespräche
Gegen eine Unterhaltung mit dem Handwerker ist nichts einzuwenden, dient sie doch meist der Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses und der Schaffung eines besseren Arbeitsklimas. Doch auch diese Zeit ist Arbeitszeit und muss bezahlt werden. Gespräche über gemeinsame Hobbys sollten deshalb besser außerhalb der Arbeitszeit geführt werden.
10. Vermittlungsstelle der Handwerkskammer
Wenn Probleme auftreten, sollte zunächst versucht werden, diese in einem offenen Gespräch zu klären. Können die Differenzen auf diesem Weg nicht ausgeräumt werden, besteht die Möglichkeit, die Vermittlungsstelle der Handwerkskammer einzuschalten.
Nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung und Rechnungsstellung sollte der geschuldete Betrag auch ordnungsgemäß und innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen bezahlt werden. Handwerkerrechnungen sind ohne Abzug zahlbar. Wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, darf auch kein Betrag für eventuelle Gewährleistungsansprüche einbehalten werden. Der Betrieb kann auch ohne Vereinbarung Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes für die von ihm erbrachten und vertragsgemäßen Leistungen verlangen.
Quelle: Handwerkskammer Reutlingen