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„Verfügungsfonds Anmietung“: Stadt sucht zusätzliche Ladenlokale

17.12.2021: Was tun mit den Leerständen in der Wittener Innenstadt?

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Was tun mit den Leerständen in der Wittener Innenstadt? Im Sommer hatte die Stadt Witten dazu aufgerufen, Geschäftsideen einzureichen, mit denen leere Ladenlokale auf innovative und kreative Weise wieder mit Leben gefüllt werden könnten. Die Resonanz und die Qualität der Bewerbungen war sehr gut. Das hat zur Folge, dass es für die vielen guten Bewerbungen nicht ausreichend angebotene Flächen gibt. Deswegen ruft die Wirtschaftsförderung Witten die Eigentümer*innen leerstehender Ladenlokale auf, sich zu melden – und wird auch selbst auf sie zugehen.

Immobilieneigentümer*innen profitieren – und tun was für die Innenstadt

Aus dem Pool der eingereichten Geschäftsideen ist also Potenzial vorhanden, noch weitere Konzepte zu fördern. Was fehlt, sind geeignete weitere Geschäftslokale. Den Eigentümer*innen bietet sich die Chance, neue Nutzer*innen zu finden, wieder Mieteinnahmen zu generieren und zugleich die positive Entwicklung in der Wittener Innenstadt voranzutreiben. Konkret bedeutet der „Verfügungsfonds Innenstadt“, dass die Stadt Witten leerstehende Ladenlokale bis maximal 70 Prozent der Altmiete (Kaltmiete) anmietet. Voraussetzung ist, dass sich das Ladenlokal im zentralen Innenstadtbereich (Konzentrationsbereich) befindet. Die Fläche sollte 300 Quadratmeter nicht überschreiten. Die Entscheidung hinsichtlich der Förderung trifft ein Auswahlgremium.

Gesucht waren zukunftsfähige Geschäftsmodelle, die Passanten anlocken

Der „Verfügungsfonds Anmietung“, der Teil des „Sofortprogramms Innenstadt“ des Landes NRW ist, bietet Mieter*innen die Chance, ein bisher leerstehendes Ladenlokal mit bis zu 20 Prozent der regulären Altmiete (zuzüglich Nebenkosten) anzumieten. Voraussetzungen sind ein Konzept, das Passanten anlockt und ein zukunftsorientiertes, tragfähiges Geschäftsmodell mit dem Potenzial, nach Ablauf der Förderphase die Mieten zu zahlen, die am Markt üblich sind. Die geförderte Laufzeit endet zum 31.12.2023, die Fördermittel sind begrenzt.

Erste Bewerbungsrunde mit interessanten Geschäftskonzepten

Der Stadt Witten sind im Rahmen der ersten Bewerbungsrunde zahlreiche sehr interessante Geschäftskonzepte zur Förderung eingereicht worden. Das Spektrum erstreckt sich von klassischem Einzelhandel unterschiedlicher Segmente, Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte bis hin zu Gastronomie. Im Rahmen eines Matchingverfahrens hat ein Gremium aus Vertretern von Verwaltung, Industrie- und Handelskammer sowie der Politik die eingereichten Geschäftsideen auf der Grundlage von Auswahlkriterien geprüft und mit den Kapazitäten der von Eigentümern angemeldeten Lokale abgeglichen. Die Verwaltung wurde beauftragt, konkrete Verhandlungen mit den Eigentümern und potenziellen Mietern zu führen.

Nähere Einzelheiten auf der Homepage der Wittener Wirtschaftsförderung unter https://www.witten.de/wirtschaft/sofortprogramm-innenstadt/.

Ansprechpartner bei Fragen und bei Interesse sind Joachim Grüner unter (02302) 581-6261 und Heiko Kubski unter (02302) 581-6260, E-Mail anBodenwirtschaft@Stadt-Witten.de.