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Rund ums Haus

Tschüss Leuchtstoffröhre

Brüssel verabschiedet traditionelle Lampen.

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Schritt für Schritt verbannt die Europäische Kommission herkömmliche Lampen. Sie dürfen in Europa künftig nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das hat zwei Gründe: Manche Lampentypen verbrauchen schlicht zu viel Strom, andere enthalten kritische Stoffe wie Quecksilber. Betroffen sind nach der Ökodesign-Verordnung Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel und Leuchtstofflampen in Ringform (T5) sowie lineare Leuchtstofflampen (T5 und T8). Ausnahmen gelten für einige T8-Lampen in Sonderlängen für Spezialanwendungen. Zum 1. September betrifft es Halogen-Pins (G4, GY6.35, G9) – das sind die meisten der heute noch gängigen Halogenlampen.
Alte Röhre raus – LED rein
Leuchtstoffröhren finden sich heute noch nahezu überall, etwa im Büro, im Supermarkt oder in der Industrie. In Haushalten werden sie vor allem in der Küche, im Bad oder in Garagen und Kellern eingesetzt. Die Alternative für den Austausch heißt LED. Denn LED-Lichtquellen punkten mit vielen Vorteilen: Sie haben einen geringeren Energieverbrauch und starten im Gegensatz zur Leuchtstofflampe auch bei niedrigen Umgebungstemperaturen schnell und flackerfrei.
Eine Sanierung bestehender Lichtanlagen wird kommen – aber noch nicht sofort: Denn ab dem jeweiligen Stichtag folgen keine neuen Produkte mehr. Auch wenn gerne von einem „Lampenverbot“ die Rede ist, so dürfen installierte oder vorrätige Lampen auch genutzt und Lagerbestände weiterhin verkauft werden. Zukunftsfähig sind solche Altanlagen allerdings nicht mehr. Deswegen sollten alle – vom Eigentümer über Betreiber und Hausverwaltung bis zum privaten Nutzer – bald eine Umrüstung in Erwägung ziehen, damit rechtzeitig Ware bestellt und eine Elektroinstallationsfirma beauftragt werden kann. Denn je nach örtlichen Gegebenheiten kann eine andere Sanierungsoption die richtige sein – das beurteilt besser ein Profi. Diese vier Möglichkeiten gibt es:
1. Lampentausch mit Retrofit,
2. Konversion mit baulichen Veränderungen an der Leuchte,
3. Upgrade mit Austausch des Innenlebens einer Leuchte oder
4. die Anschaffung neuer Leuchten.
Dabei gilt für Arbeitsplätze: Auch nach der Umrüstung muss die Beleuchtungsanlage die normativen Anforderungen und Mindestwerte der Technischen Regeln für Arbeitsstätten erfüllen, damit Mitarbeitende ihre Aufgaben gut und sicher erledigen können.  licht.de