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Dies und Das

Tipps rund ums Grillen

Mit den ersten warmen Tagen sind wieder die vielen Dinge des Sommers möglich...

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...im Freibad schwimmen, den Garten und die Blumenkästen bepflanzen und vor allem grillen. Doch Grillen ist nicht gleich Grillen. Was es für Möglichkeiten gibt und worauf es auch zu achten gilt, lesen Sie hier.
Grillen per se zählt zu den ältesten und einfachsten Methoden, um Lebensmittel zu garen. Vonnöten ist seit Urzeiten ein offenes Feuer und entsprechendes Grillgut. Das deutsche Wort „grillen“ leitet sich ursprünglich vom lateinischen „craticulum“ ab, was soviel wie „kleiner Rost“ oder „Flechtwerk“ heißt.
Längst ist diese Form der Zubereitung zu einer der beliebtesten sozialen Freitzeitbeschäftigungen geworden. Weht von irgendwoher der typische Duft brennender Holzkohle herüber, wird insbesondere den Männern nachgesagt, dass sie sich unbewusst an ihre Urahnen erinnern. Sie sehen sich am Lagerfeuer sitzen, die leckeren Röstaromen einatmen und schauen dem zuvor erlegten Wild beim Garen zu. Heutzutage haben wir das Grillen vervielfältigt und optimiert.

Holzkohle, Gas oder Strom als Energielieferant
Grills lassen sich in leicht zu transportierende Geräte wie Einweggrill- oder Koffergrillgeräte über Schwenk- und Kugelgrille bis zu fest eingebauten Grillvorrichtungen und High-End-Gasgrills mit mehreren Brennern unterscheiden. Je nach Energiequelle werden diese in Holzkohlegrille sowie Gas- und Elektrogrille eingeteilt. Jedoch die in der Europäischen Union verwendete Holzkohle stammt zu ca. 70 Prozent aus Importen, die sehr oft aus afrikanischem Tropenholz herrühren. Elektrogrills – kompakt, leicht zu bedienen und rauchfrei, haben noch die beste CO2-Bilanz, gefolgt von ebenfalls rauchfreien Gasgrills, deren Energie über spezielle Gaskartuschen oder handelsübliche Gasflaschen zugeführt wird. Schlusslicht sind die Kohlegrills. Insgesamt werden rd. 500.000 t CO2 jährlich emittiert.
Die Wahl der Art und Größe eines Grills sollte davon abhängen, wo, wie häufig und was Sie grillen möchten – und wieviel Leute satt werden möchten.
Bei der Aufstellung eines Grills wahren Sie stets einen Sicherheitsabstand zu leicht entflammbaren Gegenständen. Naheliegend auch, dass geeignete Grillanzünder und Grillzangen zum Einsatz kommen und Löschmittel für alle Fälle bereitstehen sollten. Rund 4.000 Grillunfälle in Deutschland pro Jahr, nicht selten mit schweren Verbrennungen, sprechen für sich. Ursache sind oft Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin zum Anzünden, die hohe Stichflammen und Verpuffungen auslösen können. Vieles spricht daher für elektrische Grillanzünder, kleine Töpfchen zum Vorglühen oder Anzünder in einer festen Form. Eine weitere mitunter tödliche Gefahr geht von geruchlosem Kohlenmonoxid aus, das durch Betrieb und sogar Lagerung von bereits abgekühlten Grills in geschlossenen Räumen entstehen kann.

Die Hitze gart das Grillgut
Das Grillgut wird durch Holzkohle, Gas oder elektrische Heizschleifen mit 200 bis 300 Grad direkt über der Hitzequelle gegart und die Oberfläche dabei geröstet. Beim Barbecue übrigens gart das Fleisch indirekt durch heißen Rauch zwischen 100 und 130 Grad. Bei dieser Methode werden sogar ganze Schweine innerhalb von 24 Stunden gar.
Bratwurst, Steak und Co. selbst werden der Wärmequelle über einen Rost, Fleischspieß oder erhitzte Steine zugeführt. Damit das Fleisch nicht austrocknet, sollte es mit einer Marinade oder mit Fett, wie z. B. Speiseöl, bestrichen werden. Kommt Fett jedoch in Kontakt mit der Hitzequelle und verraucht, entstehen gesundheitsschädliche Stoffe, die abgeleitet werden sollten. Auch zu langes scharfes Anbraten von Fleisch bei hohen Temperaturen soll das Krebsrisiko fördern, ein Vorgaren in der Mikrowelle verringert dagegen die Garzeit auf dem Grill und wirkt dem Risiko so entgegen.
Zum Grillen eignen sich alle Fleischsorten wie Schweinefleisch und Hähnchen, fertig mariniertes Fleisch und Fisch wie Garnelen, Forellen und Lachs. Auch Vegetarisches wie Grillkäse, Kartoffeln, Paprika und Spargel kann auf den Grill.

Wie oft Sie grillen können
Weil manche Menschen öfter grillen möchten, als ihren Nachbarn lieb ist, werden immer wieder sogar Amtsgerichte angerufen. Die Entscheidungen reichen von einmal pro Monat auf einem Balkon bis zur absoluten Duldung – deutschlandweit einheitliche Regeln bestehen jedoch nicht. Nehmen Sie Rücksicht! dx