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Dies und Das

Tipps beim Hauskauf: Den Zeitplan beachten und teure Fehler vermeiden

Auch beim Hauskauf können trotz Notar Fehler passieren...

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Auch beim Hauskauf können trotz Notar Fehler passieren. Das gilt insbesondere, wenn man eine Immobilie finanzieren muss. 
„Der Traum vom Eigenheim lässt sich für die Meisten nicht ohne Kredit verwirklichen. Allerdings kann man schnell auf dem Kredit sitzenbleiben, ohne dass man das Haus sein Eigen nennt – auf die richtige Reihenfolge kommt es an“, so Ronald Mayer, Notar in Sprockhövel. „Es gilt die Frage: Erst zum Notar oder erst zur Bank? Beides ist Pflichtprogramm, aber die Reihenfolge der Unterschrift ist entscheidend.“
Muss eine Immobilie finanziert werden, so sollte der erste Gang zur Bank sein. Denn die Bank kann Auskunft geben, in welcher Höhe man einen Kredit überhaupt aufnehmen kann. Erst wenn man die eigene Leistungsfähigkeit kennt, so sollte man sich auf die Suche einer passenden Immobilie begeben. 
Doch es ist Vorsicht geboten: Auch wenn das Wunschobjekt gefunden ist, unterschreiben sollte man bei der Bank noch nicht. Denn das Haus hat man erst „sicher“, wenn der notarielle Vertrag unterschrieben ist. Der Gesetzgeber hat für den Immobilienkaufvertrag zwingend die notarielle Beurkundung vorgesehen, um so Käufer und Verkäufer gleichermaßen vor einem übereilten Vertragsabschluss zu schützen. Den Schutz vor einem übereilten Kreditvertrag wird durch die zweiwöchige Widerrufsfrist gewährleistet. 
Hält man sich jedoch vor Augen, dass ein Kreditvertrag zwei Wochen widerrufen werden kann, ein Notarvertrag allerdings nicht, so wird die Reihenfolge klar: Die verbindliche Unterschrift erfolgt erst beim Notar, dann bei der Bank. Zum Termin genügt meist schon die sogenannte Finanzierungsbestätigung. 
Wird der umgekehrte Weg gewählt, läuft der Käufer Gefahr, auf seinem Darlehen sitzenzubleiben, ohne ein Haus gekauft zu haben. Die finanzierende Bank kann dann eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung verlangen, deren Höhe sich regelmäßig an der Darlehenshöhe orientiert und schnell im fünfstelligen Bereich liegen kann. Dies sind vermeidbare Kosten, die durch die Beachtung der Reihenfolge leicht umgangen werden können.
Oft lassen sich beide Termine in unmittelbarer zeitlicher Nähe organisieren. Jeder verständnisvolle Banksachbearbeiter wird auch auf diesen Umstand Rücksicht nehmen. Lassen Sie sich daher nicht unter Druck setzen. Fragen Sie auch lieber ihren Notar des Vertrauens einmal zu viel als zu wenig, wenn Sie sich unsicher sind. 
Jeder Fall ist anders. Bitte nehmen Sie die notarielle Beratung in Anspruch. Die Notargebühren dafür sind gesetzlich vorgegeben und unabhängig vom Beratungsaufwand. Daher wirbt auch die Bundesnotarkammer mit dem Slogan: „Beratung inklusive. Der Notar.“