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Straßenbaubeiträge: Anlieger*innen können zukünftig entlastet werden

13.08.2021: Der Austausch des Kanals in der Brüderstraße im Jahr 2018 war einerseits eine Baumaßnahme, wie sie im Stadtgebiet fast immer irgendwo läuft...

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Der Austausch des Kanals in der Brüderstraße im Jahr 2018 war einerseits eine Baumaßnahme, wie sie im Stadtgebiet fast immer irgendwo läuft. Andererseits gibt es dort jetzt aber für die finanziell beteiligten Anlieger*innen gute Nachrichten: Durch Fördergelder vom Land Nordrhein-Westfalen reduzieren sich ihre Straßenbaubeiträge auf die Hälfte. Dies ist zugleich der Auftakt für weitere Entlastungen, denn auch bei weiteren Baumaßnahmen mindestens in den nächsten gut drei Jahren sollen die Anlieger*innen entlastet werden. Dies gilt allerdings nur für Maßnahmen, die nach dem 01.01.2018 beschlossen wurden.

Dahinter steckt ein geändertes Gesetz sowie eine flankierende Förderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Vorarbeit von Rat und Verwaltung der Stadt Witten.

Straßenbaubeiträge können schmerzhaft hoch sein

Die Anliegerbeiträge bei Straßenbaumaßnahmen sorgen immer wieder – nicht nur in Witten – für Ärger. Die Landesregierung hat deshalb das Kommunale Abgabengesetz so angepasst, dass die Anlieger*innen unter Umständen einen Teil ihrer Beiträge aus dem Landeshaushalt erstattet bekommen. Im entsprechenden Paragraph 8a ist zugleich geregelt, was die Kommune tun muss, dass ihre Bürgerinnen und Bürger von dieser Förderung profitieren können.

Zusätzlicher Aufwand für Verwaltung

Denn auch die Stadt Witten musste in Vorleistung gehen. Gemeinsam mit dem Rat der Stadt musste sie ein Straßen- und Wegekonzept erarbeiten und beschließen. Zudem soll es nun vor jeder größeren Maßnahme eine Anliegerbeteiligung geben. So sollen die Betroffenen Sorgen und Einwände rechtzeitig vorbringen können. Wenn diese Anmerkungen in die Pläne eingearbeitet sind, muss schließlich noch der zuständige Ausschuss – in Witten in das der Ausschuss für Mobilität und Verkehr – einen Baubeschluss fassen.

Bürger*innen profitieren von Kooperation von Rat und Verwaltung

So handeln hier Rat und Verwaltung Hand in Hand: Zunächst hatte der Rat der Stadt beschlossen, wie sich Witten innerhalb des neuen gesetzlichen Rahmens bewegt, also in welcher Form die Anliegerbeteiligung stattfinden soll, und das erforderliche Straßen- und Wegekonzept beschlossen. Die Stadtverwaltung hat dies umgesetzt und nun werden die ersten Anlieger*innen in der Brüderstraße profitieren. Immerhin über 44.000 Euro wird die Stadt Witten nun auf die Anliegerbeiträge anrechnen, das ist die Hälfte des insgesamt umlagefähigen Betrags.

Das Landesgesetz läuft vorerst bis Ende 2024, bis dahin werden also auch weitere Anlieger*innen profitieren und nur die Hälfte der eigentlich fälligen Beiträge zahlen müssen. Nicht geregelt sind allerdings die Kosten, die durch den Mehraufwand für die Verwaltungen entstehen. Diese müssen die Kommunen aus Steuermitteln selbst aufbringen.

Unterschiedliche Rechtslage sorgt für Ausnahmen

Doch eine Unterscheidung ist wichtig: Diese Erleichterung gilt nur für Baumaßnahmen, deren Beitragspflicht nach dem Kommunalen Abgabengesetz entsteht, die also Landesrecht unterliegen. Dazu gehören eben vor allem Erneuerungen oder Verbesserungen an Kanälen, Straßen und Beleuchtungsanlagen, die nicht lediglich die laufende Unterhaltung betreffen.

Keine Entlastungen gibt es dagegen bei Maßnahmen nach Bundesrecht. Dazu gehören die Erschließungskosten für das erstmalige Herstellen oder den ersten Ausbau von Straßen.