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Rund ums Haus

Steuertipps für Mieter

Mieter können viele Kosten, die für Arbeiten in Haus oder Wohnung anfallen, von der Steuer absetzen...

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In der Nebenkostenabrechnung sind viele Posten, die sie von der Steuer absetzen können – beispielsweise die Aufwendungen für Arbeiten rund um Haus und Garten, die Wartung der Heizung oder den Hausmeisterservice. Voraussetzung ist, dass die Posten dem Wert- und Substanzerhalt der Immobilie dienen – das Finanzamt erkennt zum Beispiel regelmäßig Ausgaben für Reinigungsfirmen oder den Schornsteinfeger an. Für verbrauchsabhängige Kosten wie Müllgebühren, Wasser- oder Stromrechnungen gibt es keinen Steuernachlass.
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können Mieter 20 Prozent der Kosten und bis zu 4.000 Euro im Jahr von der Steuer absetzen, bei Handwerkerleistungen auch 20 Prozent und maximal 1.200 Euro pro Jahr absetzen. Geld zurück kann es vom Finanzamt auch fürs Arbeitszimmer geben. Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann viele anfallende Umzugskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Arbeiten, die im Prinzip jeder selbst erledigen kann, werden vom Finanzamt unter dem Begriff „haushaltsnahe Dienstleistungen“ zusammengefasst. Dazu zählen beispielsweise: Gartenarbeiten (Rasen mähen, Hecke schneiden), Schnee räumen, Reinigung von Treppenhaus und den Gemeinschaftsräumen, Straßenreinigungen auf privatem Grundstück, Wachdienst. Bestimmte Dienste des Hausmeisterservices – etwa das Vorsortieren von Abfall. Lässt man diese Arbeiten von einer Firma oder einem Selbstständigen erledigen, kann man die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Für Mieter spielt es keine Rolle, ob sie die Arbeiten selbst in Auftrag gegeben haben oder ihr Hausverwalter oder Vermieter.
Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen
Dazu zählen beispielsweise: Dach- oder Fassadenarbeiten, Wartung und Reparatur von Heizungsanlage, Gas-, Wasser und Elektroinstallationen, Abwasser-Rückstau-Sicherungen, Öltankanlagen, Feuerlöscher, Fahrstuhl, Legen von Hausanschlüssen, Rohrreinigung, Aufstellen eines Baugerüsts, Austausch oder Renovierung von Türen und Fenstern, Malerarbeiten in der Wohnung oder am Haus, Gebühren für den Schornsteinfeger, Verlegung von Fliesen, Teppich oder Parkett, Wärmedämmung, Arbeiten innerhalb des Grundstücks (Gartengestaltung oder Pflasterarbeiten) usw.

Quelle: immowelt

STEUERTIPPS

> Nebenkosten von der Steuer absetzen
> Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen
> Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen
> Haushalts- oder Pflegehilfe von der Steuer absetzen
> Arbeitszimmer von der Steuer absetzen
> Umzug von der Steuer absetzen