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Auto & Mobilität

Städte bekommen schlechte Noten für Fahrradfreundlichkeit

Es ist Frühling und viele Menschen holen ihr Fahrrad aus dem Keller. Beim bundesweiten Fahrradklimatest des ADFC sind die Noten für Witten (4,6), Hattingen (4,4) und Sprockhövel (4,3) nicht gerade gut. Da ist für eine fahrradfreundliche Stadt noch viel Luft nach oben.

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Logo Wittener Radverkehrskonzept

Es ist Frühling und viele Menschen holen ihr Fahrrad aus dem Keller. Beim bundesweiten Fahrradklimatest des ADFC sind die Noten für Witten (4,6), Hattingen (4,4) und Sprockhövel (4,3) nicht gerade gut. Da ist für eine fahrradfreundliche Stadt noch viel Luft nach oben.

Ob als Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit, Schule oder Ausbildung, für die Freizeit oder den Urlaub: Das Fahrrad liegt in Deutschland mehr denn je im Trend. Das Radverkehrsaufkommen hat während der Corona-Pandemie weiter zugenommen und gewinnt damit zusätzlich an Bedeutung. Über 80 Prozent der Deutschen nutzen das Fahrrad, 55 % halten es für ein unverzichtbares Verkehrsmittel. Damit sind wir eine der führenden Fahrradnationen. Immer mehr Menschen verzichten vor allem bei Distanzen von bis zu 15 Kilometern auf ihr Auto und nehmen stattdessen das Fahrrad. Gut so! Denn Radfahren entlastet die Umwelt und fördert die eigene Fitness. Zudem ist das Fahrrad ein wichtiger Technologieträger: Es ist Vorreiter für Elektroantriebe und gewinnt durch die Digitalisierung weiter an Attraktivität. Das sagt jedenfalls das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Während der Radfahrer nämlich früher ausschließlich selbst in die Pedale treten musste, gibt es heute elektrische Hilfe. „Elektrorad“ oder „Elektrofahrrad“ sind die Oberbegriffe für Fahrräder mit Motorunterstützung. Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt den Fahrer mit einem Elektromotor bis maximal 250 Watt während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren will, ist auf die eigene Körperleistung angewiesen, die bei einem durchschnittlichen Radfahrer etwa 100 Watt beträgt. Die Definition eines Pedelecs ergibt sich aus Paragraf 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes. Ein Pedelec ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Fahrer benötigen also weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein. Für sie besteht zudem keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung. Eine Ausnahme sind die schnellen Pedelecs, die zu den Kleinkrafträdern zählen. E-Bikes sind mit einem Elektromofa zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren, auch ohne dabei in die Pedale zu treten. Wird die Motorleistung von 1000 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h nicht überschritten, gelten diese Fahrzeuge als Kleinkraftrad. Auch hier ist ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung zum Fahren notwendig. Man ist auf die eigene Leistungsfähigkeit angewiesen, wenn man schneller als 25 km/h fahren möchte.
Wenn das E-Bike schneller als 20 km/h fahren kann, besteht eine Helmpflicht. E-Bikes dürfen nur auf Radwegen gefahren werden, wenn es das Zusatzschild „Mofas frei“ erlaubt. Fahrräder und Pedelecs müssen nur dann auf dem Radweg fahren, wenn ein blaues Radweg-Schild dazu verpflichtet.  anja