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Witten

Stadtwerke erhöhen Basis-Tarife zum 1. Februar

2023 - „Deckel drauf”-Angebot für Bestandskunden.

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Die Situation auf dem Energiemarkt ist weiterhin angespannt. Durch die Entlastungspakete der Bundesregierung wird ein Teil der Kosten für die Verbraucher aufgefangen. Die Abschlagsübernahme der Bundesregierung für Dezember 2022 sowie die Strom- und Gaspreisbremsen ab Januar 2023 werden allerdings nicht alle Mehrkosten für Verbraucher abdecken.
Bei der Strom- bzw. Gaspreisbremse werden voraussichtlich 80 % des Energieverbrauchs mit 40 ct/kWh für Strom und 12 ct/kWh für Gas berechnet. Das Ziel der Stadtwerke Witten ist es, für Bestandskunden auch eine Sicherheit für die restlichen 20 % des Energieverbrauchs anzubieten, die nicht durch die Entlastungspakete erfasst sind. Daher machen sie Bestandskunden zum 1. Februar 2023 ein „Deckel drauf”-Angebot.
Stadtwerke Witten schützen Bestandskunden vor Preisanstieg
Allerdings kündigen momentan bundesweit tätige Versorger auch Wittener Kunden. Diese landen dann gesetzeskonform in der Grundversorgung und werden von den Stadtwerken Witten versorgt. Diese Mehrmengen lassen sich nicht vorhersehen, sodass der zusätzliche Energiebedarf zu aktuell teuren Preisen eingekauft werden muss. Da sich momentan diese Fälle häufen, müssen die Stadtwerke Witten die Preise im Basis-Tarif anpassen – können ihren Bestandskunden gleichzeitig allerdings stabile Preise anbieten.
Neue Preise für Strom und Erdgas ab 1. Februar 2023
Berücksichtigt man die aktuellen von der Bundesregierung angedachten Daten, betragen die Strom-Mehrkosten für einem 2-Personen-Haushalt im Vergleich des alten Basis-Tarifs mit dem neuen Tarif inkl. Strompreisbremse 3,6 %: Bei einem Verbrauch von 2.500 kWh bezahlt dieser Haushalt statt bisher 1.124,40 Euro dann 1.164,75 Euro (bis zum 31. Januar 2023: Grundpreis: 122,40 Euro, Arbeitspreis ct/kWh: 40,08 / ab 1. Februar 2023: Grundpreis: 128,40 Euro, Arbeitspreis ct/kWh: 47,27 für 20 % des Energieverbrauchs oberhalb der Strompreisbremse).
Im Basis-Tarif Erdgas bleibt der Grundpreis gleich, nur der Arbeitspreis wird angepasst. Dies bedeutet für einen Verbrauch von 11.000 kWh unter Einbezug der voraussichtlich kommenden Gaspreisbremse eine Preiserhöhung von 3,0 %. Dieser Haushalt bezahlt statt bisher 1.585,69 Euro dann 1.633,65 Euro (Berechnungsgrundlage: bis zum 31. Januar 2023: Grundpreis: 135,89, Arbeitspreis ct/kWh: 13,18 / ab 1. Februar 2023: Grundpreis: 135,89 Euro, Arbeitspreis ct/kWh: 20,08 für 20 % des Energieverbrauchs oberhalb der Gaspreisbremse).
Die neuen Preise orientieren sich an den derzeitigen Kosten auf den internationalen Energiemärkten, wo die Mengen für Neukunden beschafft werden müssen.
„Deckel drauf”-Angebot: stabile Preise für die restlichen 20 % des Energieverbrauchs
Um den aktuellen Bestandskunden eine Preisstabilität für die 20 % anbieten zu können, unterbreiten die Stadtwerke Witten den Kunden im Basis-Tarif einen Vertrag bis zum 31. Dezember 2023 zu Konditionen in etwa auf dem bisherigen Preisniveau. Das Angebot gilt bis Ende Januar 2023. Damit schützen die Stadtwerke Witten ihre Bestandskunden vor Effekten durch Entscheidungen anderer Energieversorger.
Alle Kunden im Basis-Tarif werden von den Stadtwerken Witten über die neuen Preise und das „Deckel drauf”-Angebot per Brief informiert.
Stadtwerke werden zu den Energiepreisbremsen informieren
Derzeit gibt es noch keine konkreten Vorgaben aus Berlin zu den Energiepreisbremsen.
Kundenservice berät bei Fragen
Für weitere Erläuterungen und Informationen zu den Tarifangeboten steht der Kundenservice der Stadtwerke Witten gerne zur Verfügung. Das Kundenzentrum Impuls, Hauptstraße 7, ist von Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Samstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Außerdem sind die Mitarbeiter telefonisch unter 02302 9173-600 oder per Mail unter kundenservice@stadtwerke-witten.de erreichbar.