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Stadt Witten zahlt Nebenkostenpauschale für Geflüchtete in Privathaushalten

12.04.2022: Als Unterstützung des humanitären Engagements...

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Als Unterstützung des humanitären Engagements zahlt die Stadt Witten nun eine monatliche Pauschale an Wohnraumgeber*innen, die Geflüchtete privat – also mietfrei – bei sich beheimaten.

  • Die Pauschale ist eine monatliche Zahlung: 40 Euro für die erste aufgenommene Person und 10 Euro für jede weitere.
  • Antragsteller*in ist (formell) die geflüchtete Person im Namen des/der Wohnungsgeber*in.
  • Anzugeben sind Name, Vorname und Geburtsdatum aller im Haushalt lebenden Personen der Bedarfsgemeinschaft.
  • Außerdem braucht der Antrag die Information, seit wann sich die Geflüchteten im besagten Wohnraum (Straße, Hausnummer) aufhalten. Zahlungen erfolgen auch rückwirkend.
  • Der/die Wohnungsgeber*in muss diese Angaben am Ende des Antrags bestätigen.

Weil außerdem natürlich ein Kontonachweis (Kopie der Bankkarte; Kontoauszug) übermittelt werden muss, gibt es zwei datensichere Wege für diesen Antrag: über das Serviceportal und den Pfad „Anfragen und allgemeine Services“ zu „Unterlagen einreichen“, oder per Post an das Amt für Wohnen und Soziales der Stadt Witten, Postfach 2280, 58449 Witten.

Das städtische Sozialamt zahlt diese Pauschalen bis einschließlich Mai aus. Danach wandert die Zuständigkeit zum JobCenter Ennepe-Ruhr-Kreis.