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Stadt startet Online-Versteigerung von Fundsachen

Geguckt werden kann ab 30. Oktober, ersteigert ab 27. November.

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Fundsachen

Stadt startet Online-Versteigerung von Fundsachen – Geguckt werden kann ab 30. Oktober, ersteigert ab 27. November
Fahrräder, Handys, Uhren oder Schmuck: Die Bürgerberatung der Stadt Witten macht darauf aufmerksam, dass in Kürze wieder eine Online-Versteigerung von Fundsachen beginnt. Versteigert werden Gegenstände, die im Fundbüro abgegeben und weder vom Eigentümer noch vom ehrlichen Finder abgeholt wurden. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. 
Welche Schnäppchen diesmal im Angebot sind, kann man sich ab Donnerstag, 30. Oktober, auf den Internetseiten www.witten.de, www.sonderauktionen.net oder auf www.fundus.eu ansehen. Logisch, aber der Vollständigkeit halber: Es handelt sich um gebrauchte Gegenstände. Defekte, sofern erkennbar, sind in der Beschreibung angegeben.
Die eigentliche Versteigerung startet genau vier Wochen später: am 27. November um 17 Uhr. Dann bleiben genau zehn Tage Zeit, eines der Auktionsstücke für kleines Geld zu ergattern. 
Rückwärtsversteigerung: Früh zuschlagen oder zocken?
Wichtig: „Es handelt sich hier um eine so genannte Rückwärts-Auktion, bei der die Preise über die Zeit fallen“, erläutert Birgit Bogner-Matthes von der Bürgerberatung. Auf der Auktionsseite sieht man deshalb auch ein Preis-Barometer, das jede Minute um einen Cent fällt, also um 14,40 Euro am Tag – bis jemand den Gegenstand kauft. Das heißt im Umkehrschluss: Wer sofort zuschlägt und den vollen Preis zahlt, bekommt ganz sicher was er/sie will. Oder man zockt und wartet erst einmal ab, bis der Preis fällt. Dann könnte der begehrte Gegenstand aber plötzlich weg sein… Auch Gebote können abgegeben werden. So kann abgewartet werden, bis das Preis-Barometer zum Wunschbetrag gefallen ist. Aber auch hier gilt: Bietet jemand anderes mehr, erhält dieser den Zuschlag. Der Wert der Gegenstände wird übrigens nicht von der Stadt, sondern vom Unternehmen ermittelt. „Denn wir wissen ja gar nicht, wie viel ein Ring oder ein altes Fahrrad gerade wert ist“, so Bogner-Matthes. 
Hat man ein Schnäppchen ergattert, wird der Kaufbetrag als Vorab-Überweisung (an die Firma GMS, beauftragt von der Stadt Witten) fällig. Die Artikel können dann mit dem Kaufnachweis bei der Bürgerberatung abgeholt werden. Fahrräder allerdings nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
(lk/hl/bbm)