11.01.2022: Eine der letzten unbebauten Gewerblichen Bauflächen...
Bei dem Gebiet „Tackenberg/Am Hilgenstock“ handelt es sich um eine der letzten unbebauten Gewerblichen Bauflächen, die im Flächennutzungsplan der Stadt Sprockhövel ausgewiesen sind.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 76 „Tackenberg/ Am Hilgenstock“ liegt im südlichen Randbereich des Ortsteiles Niedersprockhövel an der Wuppertaler Straße auf Höhe der Einmündung Hibbelweg. Er grenzt im Norden an ein vorhandenes Gewerbegebiet sowie Waldflächen an und wird derzeit im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzt.
Ziel der Planung ist es, Baurecht zur Entwicklung eines Gewerbegebietes zu schaffen, welches Betrieben mit unterschiedlichen Flächenbedarfen ein Angebot bietet. Insgesamt gibt es nur ein geringes Angebot sowohl für großflächige Gewerbebetriebe als auch für kleinere Unternehmen im Stadtgebiet. Gleichzeitig besteht eine hohe Nachfrage nach gut erschlossenen und verschieden großen Ansiedlungsflächen. Dieser Nachfrage soll durch die Planung Rechnung getragen werden.
Das städtebauliche Konzept sieht im Plangebiet eine Ansiedlungsmöglichkeit für Gewerbebetriebe in drei unterschiedlich zugeschnittenen Baufenstern vor, innerhalb derer auch mehrere Baukörper errichtet werden können. Dadurch kann die Flächennachfrage sowohl kleiner als auch mittelgroßer Betriebe bedient und ein ausreichender Spielraum bei der Planung konkreter Vorhaben geboten werden.
Da sich die Fläche außerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches Niedersprockhövel befindet, sind Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten wie Nahrungs- und Genussmitteln, Drogerieartikeln etc. in diesem Bereich ausgeschlossen, um den Hauptgeschäftsbereich in Niedersprockhövel nicht negativ zu beeinflussen.
Der Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/ Am Hilgenstock“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht wird im Rathaus der Stadt Sprockhövel, Zimmer 2.11, Rathausplatz 4 in 45549 Sprockhövel während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Alle Interessierten können die Planunterlagen im Rathaus einsehen und Auskünfte erhalten. Eine vorherige Besuchsanmeldung ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht erforderlich.
Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus kann es notwendig werden, dass der Zugang zum Rathaus möglicherweise wieder eingeschränkt wird. Alle Interessierten können dennoch die Planunterlagen im Rathaus einsehen und Auskünfte erhalten. Aus Infektionsschutzgründen ist im Falle einer eingeschränkten Zugänglichkeit des Rathauses jedoch eine vorherige Besuchsanmeldung erforderlich (telefonisch 02339/917-220, per Mail an planen-umwelt@sprockhoevel.de).
Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Sprockhövel abrufbar unter:
www.sprockhoevel.de/rathaus/planen-umwelt/bebauungsplaene
Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständige Bekanntmachung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes im Sprockhöveler Amtsblatt Ausgabe Nr. 01/22 abgedruckt ist.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich während der Dienststunden über die Planung zu informieren.