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Sprockhövel: Frage nach der Testpflicht für Kinder und Jugendlichen für den Sport

04.06.2021: Kathrin Müller-Dahmen, Jugendbildungsreferentin schreibt folgendes...

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Kathrin Müller-Dahmen, Jugendbildungsreferentin schreibt folgendes:

„Aus dem Schreiben des Ministeriums an die Schulen geht folgendes hervor:

CORONASELBSTTESTS

Bei den Schülerinnen und Schülern ist zwischen den Coronaselbsttests und den PCR-Pooltests zu unterscheiden: Beim Coronaselbsttest steht wenige Minuten nach der Probenentnahme das Testergebnis fest und kann sofort bescheinigt werden. Dafür steht den Schulen das Muster einer Bescheinigung zur Verfügung. Das bedeutet, die Schüler:innen können die Bescheinigung direkt am Tag der Testung von der Schule erhalten. Die Schüler:innen werden 2 mal pro Woche getestet
PCR-LOLLITESTS
Bei einem PCR-Test – wie den Lolli-Pooltests – steht das Testergebnis regelmäßig erst am nächsten Tag fest. Die Bescheinigungen können somit erst dann und mit dem Datum dieses Tages ausgegeben werden. Dieser Tag gilt als der Zeitpunkt der Testvornahme.

Die Schüler:innen werden 2 mal pro Woche getestet.

Somit ist es für die Vereine genauso wie ein Schnelltest im Zentrum zu bewerten. Datum steht drauf und die Tests sind auch 48 Stunden gültig."

Ich persönlich kritisiere das Verfahren der Landesregierung. Meiner Meinung nach muss bei Schüler*innen der Test in der Schule reichen, um auch am Vereinssport teilnehmen zu können, ohne dass sich die Übungsleitungen nochmal Testergebnisse vorlegen lassen müssen. Da oftmals das Testergebnis der Schule nicht vorliegt und zum Sport nicht mitgebracht werden kann, müssen Schüler eigentlich zurückgeschickt werden oder unter Aufsicht der Übungsleitungen getestet werden. Die Übungsleitungen müssen sich aber auf die Testungen in der Schule verlassen können! Die Schulen sind sicher auch nicht begeistert über die Ausstellung der schriftlichen Testergebnisse bei Aufforderung. Ich stelle mir bildlich die Schlangen der Schüler vor den Sekretariaten oder bei den Lehrern*innen vor, damit sie nachmittags und am Folgetag zum Sport gehen können. Das erscheint mit praxisfremd.
Den Übungsleitungen jetzt auch noch Schulungen mit Zertifikaten anzubieten, damit sie Test beaufsichtigen und bescheinigen können, erscheint mir dann zwar löblich aber auch zuviel des Guten! Für den Vereinssport für die über 18-Jährigen erscheint mir das ja noch nachvollziehbar. Trotzdem, es stellt sich mir in jedem Fall aber die Frage: Wer zahlt die Tests? Die Vereine die Eltern? Mir ist nicht bekannt, dass die Vereine kostenlose Selbsttests beziehen können, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Die Vereine müssen doch davon ausgehen können, dass ein in der Schule positiv getestetes Kind/Jugendlicher nicht mehr zum Vereinssport kommt, sondern in Quarantäne geschickt wird. Was soll der meist ehrenamtlich organisierte Sport alles noch stemmen?!
Immerhin sind Kindergartenkinder bis zum Eintritt in die Schule von der Testpflicht befreit, lt Auskunft des LSB NRW.

Der Leiter des Hattinger Ordnungsamtes Herr Christian Hetfeld, sieht die Problematik auch und kann die Probleme der Vereine nachvollziehen. Er hofft auf die Einhaltung der Regeln und auf die Einhaltung der Hygienekonzepte der Vereine.
Sein Amt sei überfordert und sicher nicht in der Lage in die Hallen zu gehen und auch noch die Testergebnisse der Kinder und Jugendlichen zu kontrollieren, so Hetfeld. Die Verantwortung liegt bei den Vereinen.

Hoffen wir, dass der Inzidenzwert des Landes NRW bald unter 35 sinkt und bei diesem Wert verbleibt, denn dann fallen auch die Test weg.
Ziel war es, mit dieser Mail ein wenig zur Klarheit beizutragen, auch wenn ich meinem persönlichen Unverständnis über das Verfahren Luft gemacht habe.“