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Dies und Das

Souverän antworten im Jobinterview / Was ist erlaubt und was nicht?

Vorbereitung statt Formeln / Unerlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch...

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1. Hurra, eine Einladung zum Vorstellungsgespräch! Jetzt ist gute Vorbereitung gefragt. Jobsuchende sollten sich nicht nur eine überzeugende Selbstpräsentation überlegen, sondern auch Antworten auf die häufigsten Arbeitgeberfragen: Warum sollten wir gerade Sie einstellen? Warum möchten Sie für uns arbeiten und was interessiert Sie an der Stelle? Wo sehen Sie sich in fünf Jahren? Was sind Ihre Stärken und Schwächen? „Dass diese Fragen so häufig kommen, erleichtert natürlich die Vorbereitung“, erklärt Petra Timm, Pressesprecherin des Personaldienstleisters Randstad Deutschland. „Aber es ist auch eine Stolperfalle. Manche lassen sich nämlich dazu verführen, formelhafte Antworten aus dem Internet zu recherchieren und zu übernehmen. Dabei geht es bei diesen Fragen nicht darum, eine richtige Lösung zu präsentieren. Der zukünftige Arbeitgeber möchte vielmehr einen individuellen Eindruck von der Person bekommen. Die Antworten sollten also aufrichtig und persönlich ausfallen - und nicht zu kurz. Ein paar Erläuterungen und Beispiele gehören dazu.“  
Wer also auf die Frage nach den Schwächen mit der häufig empfohlenen Antwort „Ungeduld“ kommt, bringt wohl nicht nur altgediente Personalfachleute zum Gähnen. Aber was dann? Jobsuchende wählen aus ihren Schwächen am besten drei aus, die kein K.-o.-Kriterium für die gewünschte Stelle wären und mit denen sie konstruktiv umgehen können. „Ich neige dazu, mir zu viel aufzuladen, weil ich schlecht Nein sagen kann. Aber ich habe mir angewöhnt, auf Hilfebitten nicht sofort zu reagieren, sondern erst mal kurz zu überlegen, ob ich die Kapazitäten auch wirklich habe.“ So oder so ähnlich könnte eine überzeugende Antwort im Vorstellungsgespräch aussehen.

2. Arbeitgeber nutzen das Bewerbungsgespräch, um möglichst viel über die Kandidatinnen oder Kandidaten zu erfahren. Aber nicht alles, was sie wissen möchten, dürfen sie auch fragen - weil es Persönlichkeitsrechte (Partnerschaft, sexuelle Orientierung, religiöse oder politische Überzeugungen, Vorstrafen), besondere Schutzbedürfnisse (Krankheiten, Schwangerschaft) oder Diskriminierungsgebote (ethnische Herkunft) verletzen würde. Doch Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad weist auf Ausnahmen hin: „Manchmal dürfen eigentlich unzulässige Fragen gestellt werden, wenn sie direkten Bezug zur Stelle haben. Verständlicherweise muss ein/e Lkw-Fahrer/in Auskunft geben, ob er/sie wegen Verkehrsdelikten vorbestraft ist.“
Auch die Frage nach gesundheitlichen Einschränkungen ist in engen Grenzen erlaubt, wenn die Ausübung der beruflichen Tätigkeit davon abhängt. Ein/e Arbeiter/in im Straßenbau muss beispielsweise ehrlich antworten, ob er/sie körperlich fit genug ist, um schwer zu tragen. Aber ob eine Bewerberin für einen Bürojob schwanger ist, darf ein Arbeitgeber nicht fragen - auch wenn er es noch so gern wüsste. Tut er es doch, darf die Bewerberin sogar lügen.
Geschickt reagiert
Plötzlich steht die Frage im Raum: „Sind Sie Muslim?“ Der Bewerber weiß genau, dass potenzielle Arbeitgeber nach der Religion genauso wenig fragen darf wie beispielsweise nach der Familienplanung. Trotzdem: Wie soll er jetzt reagieren?
Petra Timm von Randstad Deutschland stellt klar: „Grundsätzlich können sich Jobsuchende überlegen, ob sie überhaupt in einem Unternehmen arbeiten möchten, für das solche Fragen offenbar wichtig sind. Ob dort wirklich alle Mitarbeitenden gleich behandelt werden? Wenn Unternehmen und Stelle aber trotzdem verlockend klingen, sind geschickte Gesprächsstrategien gefragt.“ Von Rechts wegen dürfen Bewerbende auf unzulässige Fragen die Antwort verweigern oder sogar lügen. Aber ein Schweigen macht im Gespräch keinen guten Eindruck, und wenn die Lüge später auffliegt, kann sie die Zusammenarbeit ziemlich vergiften. „Manchmal hilft es, den Spieß umzudrehen und das Gegenüber zu fragen, inwieweit die Frage relevant ist für die Stelle“, so Timm. Auch ausweichende Antworten sind möglich, beispielsweise auf die Frage nach der Familienplanung: „In meiner Partnerschaft unterstützen wir uns gegenseitig bei der beruflichen Entwicklung. Das haben wir auch vor, wenn wir einmal Kinder bekommen sollten.“ Wichtig ist in jedem Fall, die Antwort gelassen vorzubringen. txn