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Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe Betroffene

26.07.2021Das Land NRW stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für die von der Unwetterkatastrophe Betroffenen bereit...

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Das Land NRW stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für die von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen bereit.

Wer kann Leistungen beantragen?

Die Leistungen gehen an Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in einer der vom Unwetter betroffenen Regionen haben und Schäden durch das Unwetter erlitten haben. Das umfasst auch Schäden, die zu einem späteren Zeitpunkt entstanden sind, aber in einem kausalen Zusammenhang mit dem Unwetter stehen.

Mit dem Soforthilfepaket wird zunächst schnelle Hilfe für folgende vier Gruppen bereitgestellt:
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige
3. Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe
4. Städte, Gemeinden und Kreise

Hilfe für Bürgerinnen und Bürger

Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen.

Welche Voraussetzungen gibt für die Zahlung der Gelder?

Voraussetzung ist der glaubhafte Nachweis über den Hauptwohnsitz in einem durch das Unwetter Bernd betroffenen Bereich. Zudem müssen die geschädigten Personen erklären, dass in ihrem Haushalt ein Schaden von mindestens 5000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Versicherungen ersetzt wird.

Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe

Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden.

Hilfe für Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Die Flutkatastrophe hat auch für massive Schäden in der Landwirtschaft gesorgt. Derzeit können die Verluste auf den Feldern, in den Ställen und in den landwirtschaftlichen Betrieben noch nicht verlässlich abgeschätzt werden. Hier gelten für besonders Betroffene dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

Wie kommen Unwettergeschädigte aus Witten an das Geld?

Wer seinen Hauptwohnsitz in Witten hat, kann den Antrag auf Gewährung der Soforthilfe ab sofort bis zum 31. August 2021 bei der Stadt Witten stellen. Die Auszahlung wird schnell und unbürokratisch erfolgen.

Die jeweils 2-seitigen Anträge für Privatpersonen und Unternehmen stehen ab sofort auf der Seite der Landesregierung zum Download bereit.

https://bit.ly/3xZH6Ot

Privatpersonen senden den ausgefüllten Antrag an hochwasserhilfe.privat@stadt-witten.de

Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige senden den Antrag an hochwasserhilfe.unternehmen@stadt-witten.de

Alternativ können Sie die Anträge auch per Post an die
Stadt Witten
- Hochwasserhilfe -
58449 Witten

schicken oder sie in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses einwerfen.

Für diejenigen, die keine Möglichkeit haben, sich die Anträge auszudrucken, liegen die Antragsunterlagen im Eingangsbereich des Rathauses aus.

Bürgertelefon Fluthilfe des Landes NRW

Zu den Hilfsmaßnahmen hat die Landesregierung das Bürgertelefon Fluthilfe eingerichtet, wo grundsätzliche Fragen zum Verfahren beantwortet werden. Sie erreichen es unter Tel: 0211/4684-4994.

Noch mehr Information auf den Seiten des Landes NRW

Alle ausführlichen Informationen rund um die Soforthilfe, sowie Fragen und Antworten und die notwendigen Antragsformulare finden Sie auf den Seiten des Landes NRW https://www.land.nrw/soforthilfe