Logo
Dies und Das

Schuleingangsuntersuchung für Schulstart Sommer 2026

Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit, Grob- und Feinmotorik, visuelle Wahrnehmung, Zahlen- und Mengenverständnis, Sprachentwicklung, Hör- und Sehvermögen: Bei der Schuleingangsuntersuchung ermittelt das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises den aktuellen Entwicklungsstand von Kindern, die zum Schuljahr 2026/27 schulpflichtig werden.

DUD-SYM-Schule-KInder-Malen-Pixabay-Dez2025.jpg

Jährlich werden in Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter (Ruhr) und Witten rund 3.000 Kinder eingeschult. Für das Schuljahr 2026/27 lautet der Stichtag 30. September 2026. Wer an diesem Tag mindestens sechs Jahre alt ist, startet im Sommer 2026 seine Schullaufbahn.
Schuleingangsuntersuchungen: was wird geprüft
Um die dafür notwendigen Fähigkeiten zu überprüfen und noch mögliche Förderbedarfe zu erkennen, führen die im Sachgebiet Kinder- und Jugendgesundheit der Schwelmer Kreisverwaltung Beschäftigten die gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchung durch.
Die Schuleingangsuntersuchungen für 2026 laufen bereits seit Mitte Juli, seitdem werden fortlaufend Kinder im Alter von fünfeinhalb Jahren eingeladen. Im Vordergrund steht dabei der Vorsorgegedanke mit dem Ziel, Krankheiten oder anhaltende Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit frühzeitig festzustellen und die Schulfähigkeit aus körperlich-medizinischer Sicht zu beurteilen. Beurteilt werden aber auch Ausdauervermögen, Lern- und Leistungsbereitschaft sowie die Wahrnehmungsfähigkeit zum Erfassen von Lerninhalten und deren Umsetzung.
Darüber hinaus sind für die Einschätzung „schulfähig“ ebenso sozial-emotionale Aspekte wie der Loslöseprozess von der Familie, die Gruppenfähigkeit und ein Regelverständnis maßgeblich. „Wichtig“, so der deutliche Hinweis des Kinder- und Jugendärztliche Dienstes, „es gibt kein ‚Durchfallen‘. Die Untersuchung dient nicht dazu festzustellen, ob ein Kind in die Schule kommt. Ermittelt wird ‚lediglich‘, wie es im Vorfeld oder in der Schule noch unterstützt werden kann. Hierzu werden die Eltern in einem Gespräch beraten.“
Erste Ansprechpartner für Eltern, die sich Sorgen machen, ob ihr Kind den Anforderungen in der Schule bereits gewachsen ist, sind die Kita und die Schule, die das Kind besuchen soll. Die Entscheidung für oder gegen eine Rückstellung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Daher sollte in diesen Fällen frühzeitig Kontakt mit dem Sachgebiet Kinder- und Jugendgesundheit der Schwelmer Kreisverwaltung aufgenommen werden. Möglich ist dies per E-Mail, Adresse für Eltern aus Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm, Sprockhövel und Wetter (Ruhr) seu.gevelsberg@en-kreis.de, Adresse für Eltern aus Hattingen, Herdecke und Witten seu-witten@en-kreis.de. pen