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Auto & Mobilität

Richtiges Parken spart Geld

Das gilt ab jetzt für Falschparker.

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Falschparken ist immer eine schlechte Idee – vor allem, weil es für die Verbote (Parken im Halteverbot oder in Feuerwehrzufahrten, unberechtigtes Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen etc.) ja gute Gründe gibt.
Kosten steigen
Ab 1. März wird Falschparken mit der Folge, dass ein Fahrzeug abgeschleppt werden muss, teurer. Die Kosten steigen, weil die Stadt Witten nach Auslaufen des bisherigen Vertrags (2018 bis 2024) die Dienstleistung neu ausgeschrieben hat. Keine Überraschung, dass auch die Angebote der Abschlepper teurer geworden sind.
Die Kosten ab 1. März 2024
● für einen Verbrenner-PKW ab 238 Euro vor. Je schwerer das Fahrzeug desto höher die Kosten;
● für Hybrid- und Elektrofahrzeuge fallen Kosten ab 416,50 Euro an;
● für das Abschleppen außerhalb der normalen Arbeitszeiten, an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen werden Zuschläge erhoben;
● Leerfahrten (d.h. der Abschleppwagen rückt an, das Fahrzeug wird aber vorab vom Halter entfernt) kosten ab 178,50 Euro aufwärts.
Zusätzlich zu den Abschleppkosten fallen Verwaltungsgebühren von derzeit 86,25 Euro an: Fürs Feststellen des Verstoßes, für den Anruf beim Abschleppdienst und für das Erstellen des Bescheids braucht es schließlich Menschen (Personalkosten).
Allein im Jahr 2023 waren es 124 Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug nicht mehr dort antrafen, wo sie es abgestellt hatten. Dafür waren zuletzt ab 123,89 Euro innerhalb der normalen Arbeitszeiten fällig, Leerfahrten kosteten ab 54,74 Euro. Ersparen (im wahrsten Wortsinn) kann man sich das natürlich durch korrektes Parken.
Abgeschleppt wird insbesondere in folgenden Fällen:
● Parken im absoluten Haltverbot
● Parken in Feuerwehrzufahrten
● Unberechtigtes Parken auf ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen
● Parken mit Behinderung vor Grundstückseinfahrten
● unberechtigtes Parken an ausgewiesenen Parkplätzen für E-Fahrzeuge
● Parken auf nicht freigegebenen Gehwegen mit Behinderung.lk/cp