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Rund ums Haus

Rauchmelder: Kleines Gerät kann Leben retten

Man mag es sich nicht vorstellen, dass die eigene Wohnung brennt und sämtliches Hab und Gut ein Raub der Flammen wird...

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Man mag es sich nicht vorstellen, dass die eigene Wohnung brennt und sämtliches Hab und Gut ein Raub der Flammen wird. Die Gefahr eines Wohnungsbrandes ist heute zwar nicht mehr so akut wie vor einigen Jahrzehnten, aber die Vielzahl an elektrischen Geräten – beispielsweise Ladegeräte für Tablet und Handy - birgt das Risiko, Auslöser eines Brandes zu werden. Eine besondere Gefahr für den Menschen liegt im hochgiftigen Rauch, der durch die Verbrennung von Plastikteilen entsteht. Rechtzeitig warnen kann Sie ein Rauchmelder.
Rauchmelder müssen in NRW seit 2013 in Neu- und Umbauten installiert werden. Seit 2016 sind sie auch Pflicht in Bestandsbauten. Die kleinen Lebensretter müssen in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege ins Freie führen, vom Eigentümer angebracht und die Wartung und Betriebsbereitschaft durch ihn oder „der besitzhabenden Person“, also in der Regel dem Mieter, mindestens einmal jährlich vorgenommen werden. Ein Funktionstest kann durch das Drücken einer Taste auf dem Melder oder mit Hilfe eines Prüfsprays, das der Handel anbietet, problemlos durchgeführt werden. Angeboten werden auch spezielle Prüfgeräte mit langen Teleskopstangen. Eine blinkende Kontrolllampe zeigt zudem die korrekte Funktion an.
In dem Gerät sendet eine Infrarotdiode dauerhaft und in regelmäßigen Abständen Lichtsignale. Werden diese durch Rauchpartikel reflektiert, wird der Alarm ausgelöst. Ertönt der Piepton, kontrollieren Sie – sofern gefahrlos möglich - umgehend alle Räume auf einen Fehlalarm hin. Nicht immer befindet sich die Gefahrenquelle in dem Raum des Rauchmelders. Gibt mehr als ein Gerät Alarm, am besten gleich den Notruf 112 verständigen und das Haus verlassen.
Wenn es zu einem Brand in Ihrer Wohnung kommt, gilt als Erstes Ruhe zu bewahren, den Brand zu melden, sich in Sicherheit zu bringen und solange es gefahrlos möglich ist, einen Löschversuch zu unternehmen. Die Geschwindigkeit und die Fläche seiner Ausbreitung werden jedoch leicht unterschätzt, ein Feuerlöscher richtet bei einem Wohnungsbrand in voller Ausdehnung nicht viel aus. Wenn die Feuerwehr oder Polizei unter 112 bzw. 110 angerufen wird, werden wahrscheinlich folgende Fragen gestellt: „Was ist passiert?“, „Wie viele Personen sind betroffen oder verletzt“ und „Wo ist was passiert?“