Jeder Deutsche kauft während seines Lebens durchschnittlich acht Autos. Kein Wunder also, dass viele unsicher sind – vor allem wenn es sich um einen Privatkauf handelt. Was passiert beispielsweise, wenn das Auto bei der Probefahrt beschädigt wird?
Vor der Probefahrt sollte im Rahmen einer schriftlichen Probefahrt-Vereinbarung festgehalten werden, wer bei einem Unfall die Kosten übernimmt.
Der Kaufinteressent bringt zum Besichtigungstermin lediglich Personalausweis und Führerschein mit. Der Fahrzeughalter sollte die Fahrzeugpapiere sowie das Serviceheft griffbereit haben. Die Fahrzeugpapiere sind Grundvoraussetzung für den Verkauf, das Serviceheft gibt Auskunft über die Wartungsintervalle. Der wichtigste Moment ist jedoch die Probefahrt, ohne die ein Fahrzeug nicht den Besitzer wechseln sollte. Der Käufer braucht die Chance, um das Fahrzeug auf Herz und Nieren zu testen. Die Strecke sollte lang genug sein, um die wichtigsten Funktionen des Fahrzeugs bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten testen zu können. Vor dem Start sollten Fahrzeugbesitzer sich den Führerschein zeigen lassen – denn sie tragen die Verantwortung, wenn sich jemand ohne Fahrerlaubnis hinter das Lenkrad setzt. Außerdem muss das Fahrzeug zugelassen sein, sonst darf es nur auf Privatgelände bewegt werden. Für zugelassene Autos besteht generell ein Haftpflichtschutz, sodass Schäden an anderen Fahrzeugen versichert sind. Zudem sollten sich beide Parteien mit einer schriftlichen Probefahrt-Vereinbarung absichern, denn die Unfallgefahr in unbekannten Fahrzeugen ist höher als im eigenen Auto. Für Schäden während einer Probefahrt haftet prinzipiell der Kaufinteressent. Nur bei Vollkaskoschutz springt die Versicherung ein – sofern das in der Police nicht ausgeschlossen ist. Da der Versicherungsnehmer im Schadensfall aber mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung und mit steigenden Versicherungsbeiträgen rechnen muss, sollte auch dies geregelt sein. txn