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Gesundheit

Pflege und Urlaub: Gut organisiert passt das auch zusammen

Will man gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen verreisen oder will man allein unterwegs sein?

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Pflegende Angehörige haben viele Aufgaben und eine große Verantwortung. Verständlich, dass sie auch einmal verreisen möchten und sich keine Sorgen um die Pflegeperson machen wollen. Oder es gibt die Überlegung, gemeinsam mit dem zu Pflegenden zu verreisen, um allen Beteiligten eine schöne Zeit gemeinsam zu gönnen. Egal, für was man sich entscheidet: es muss gut überlegt sein.

Der pflegende Angehörige macht allein Urlaub
Ganz wichtig: Haben Sie kein schlechtes Gewissen! Die Pflege ist eine große und wichtige Aufgabe, die Angehörige oft an ihre Grenzen bringt. Um Kraft zu schöpfen, ist ein Tapetenwechsel dann einfach notwendig. Trotzdem muss die Pflege des Betroffenen weitergehen. Daher muss einiges geklärt werden:
Kann jemand anders die Pflege übernehmen? Gibt es Familienangehörige oder Freunde, die diese Aufgabe für die Zeit des Urlaubs verantwortungsvoll übernehmen können? In diesem Zusammenhang ist auch die sogenannte Verhinderungspflege zu klären, die ab Pflegegrad 2 infrage kommt. Auch eine zeitlich begrenzte Kurzzeitpflege als vollstationäre Heimunterbringung kann eine Lösung sein. Wer in der Pflege von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt wird, kann im Falle des eigenen Urlaubs vielleicht auch eine Kombination mit der Tagespflege als Lösungsweg finden. Sichergestellt werden muss auch die Medikamentengabe. Planen Sie Ihren Urlaub rechtzeitig und sprechen Sie früh mit ambulanten Pflegediensten oder anderen Einrichtungen, um einen Platz für den Angehörigen zu bekommen. Bevor Sie in Ruhe den wohlverdienten Urlaub antreten, sollten Sie wichtige Informationen über ihre Pflegeperson zusammenstellen. Dazu gehören Krankenunterlagen, Impfausweis, Krankenversichertenkarte, Schwerbehindertenausweis, Medikamentenplan, Allergiehinweise, Kontaktadressen von Angehörigen, Ärzten und Therapeuten. Stellen Sie auch die eigene Erreichbarkeit während des Urlaubs sicher. Und dann genießen Sie die freie Zeit.

Gemeinsamer Urlaub vom pflegenden Angehörigen und dem hilfsbedürftigen Menschen
Wenn Sie sich zu einer gemeinsamen Reise entschließen, müssen Sie vorher gut überlegen, wohin es gehen soll. Der Urlaubsort muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst einmal sollten Sie schauen, ob es vor Ort einen ambulanten Pflegedienst gibt, an den Sie sich wenden können. In vielen Orten gibt es auch Einrichtungen, wo Sie Hilfsmittel wie Rollstühle ausleihen können. Manche Orte bieten Spezialrollstühle für den Strand.
Je nach Verfassung und Mobilität des hilfsbedürftigen Menschen müssen Sie die Unterkunft checken, die Sie sich ausgesucht haben. Bei mobilen Einschränkungen geht es vor allem um Barrierefreiheit: Rampen, breite Türen, Behindertenparkplatz, barrierefreies Badezimmer – diese Dinge sind sehr wichtig. Für Demenzpatienten kann eine gute Orientierung sinnvoll sein – gibt es große Schilder, auch mit Bildern? Patienten mit Atemwegserkrankungen brauchen vielleicht Anschlussmöglichkeiten für Atemgeräte. Es gibt auch spezialisierte Einrichtungen, die Angehörigen und Betroffenen Unterkunft bieten. Sollten Sie eine individuelle Planung vorziehen, dann suchen Sie sich Hilfe bei Experten, die Sie beraten können, worauf es im gemeinsamen Urlaub ankommt, damit sie das Risiko so gering wie möglich halten. Sprechen Sie auch mit dem behandelnden Arzt – er wird Ihnen sagen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein gemeinsamer Urlaub möglich ist. Wenn es soweit ist, dann denken Sie beim Packen an notwendige Ausweise und Medikamente.

Die hilfsbedürftige Person will allein verreisen
Auch diese Möglichkeit gibt es. Es gibt immer mehr Anbieter von betreuten Reisen für Senioren oder Menschen mit Behinderung. Betreutes Reisen ist nicht nur für allein reisende Pflegebedürftige geeignet, sondern auch für gemeinsame Reisen von Pflegeperson und pflegebedürftigen Angehörigen. Zur Verfügung stehen auch Pflegehotels. Aber: Der Begriff „Pflegehotel“ ist nicht geschützt und Sie können sich nicht blind darauf verlassen, dass alle Ihre Anforderungen auch erfüllt werden. Deshalb ist es auch hier notwendig, vor Buchung eines Pflegeurlaubs genau nachzufragen, was das Pflegehotel leistet.
Wer auf Hilfe angewiesen ist und allein verreisen möchte, muss gut planen. Diesen Wunsch haben oft mobil eingeschränkte, aber noch jüngere Menschen. Für sie kommt eine Seniorengruppe nicht infrage. Die EU hat Regeln für die Beförderung von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erlassen. So darf zum Beispiel kein Rollstuhlfahrer abgelehnt werden – egal, um welche Fluglinie es sich handelt. Moderne Kreuzfahrtschiffe stellen für Rollstuhlfahrer/innen normalerweise auch kein Problem dar. Rollstuhlgerechte Kabinen gibt es in unterschiedlichen Preisklassen und auch an Bord kommen mobilitätseingeschränkte Personen in der Regel gut zurecht. Dank spezieller Hubvorrichtungen ist auf manchen Schiffen auch der Pool für Menschen mit Handicap zugänglich. Nicht immer ist alles perfekt, aber die Reiselust und das Erlebnis toppen auch kleinere Probleme.
Seit dem Inkrafttreten des „Abkommens zu Rechten von Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen am 3. Mai 2008 hat sich viel verändert. Auch die Urlaubsangebote für mobilitätseingeschränkte Personen werden immer attraktiver. Es mag immer ein Abenteuer bleiben, mit Handicap zu verreisen – aber es bleibt auch ein Booster für das eigene Selbstbewusstsein.  anja