Die neuen Regelungen sehen zahlreiche Verschärfungen im Straßenverkehr vor...
Von Januar an ist die anrechenbare Pendlerpauschale gestiegen und stellt damit das Gegenstück zu den verteuerten Kraftstoffen dar. Ab dem 21. Kilometer für die einfache Fahrt zur Arbeit dürfen nun 35 Cent statt der bisher üblichen 30 Cent je Kilometer angesetzt werden.
Ob Versicherungen für Kraftfahrzeuge, Erhöhung der Pendlerpauschale oder steigende Spritpreise: Die neuen Regelungen sehen zahlreiche Verschärfungen im Straßenverkehr vor. Das sind einige der Neuerungen für Autofahrer und Fahrzeugbesitzer seit Anfang des Jahres. Eine der wichtigsten vorab: Benzin und Diesel sind teurer geworden.
Seit Anfang Januar wurden die Preise für Benzin und Diesel deutlich angehoben. Zum einen stiegen sie, weil die im Juli vorigen Jahres gesenkte Mehrwertsteuer wieder auf 19 Prozent angehoben wurde. Zum anderen hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das ein Plus für den Klimaschutz vorsieht. Damit sollen Benzin und Diesel nun teurer werden, wobei für Benzin sieben Cent und für Diesel acht Cent je Liter vorgesehen sind. Die Regierung möchte damit eine Verringerung der klimaschädlichen fossilen Kraftstoffe bewirken.
Pendlerpauschale
Die Erhöhung der Pendlerpauschale solle Autofahrer entlasten, die lange Anfahrtswege zu ihrem Arbeitsplatz haben. Von Januar an ist daher die anrechenbare Pendlerpauschale gestiegen und stellt damit das Gegenstück zu den verteuerten Kraftstoffen dar. Ab dem 21. Kilometer für die einfache Fahrt zur Arbeit dürfen nun 35 Cent statt der bisher üblichen 30 Cent je Kilometer angesetzt werden. Diese anrechenbaren Werbekosten bleiben bis zum 20. Kilometer einfache Strecke aber auf 30 Cent bestehen. Geringverdiener bekommen darüber hinaus eine Mobilitätsprämie zugestanden, diese bietet weitere Steuervorteile. Im Januar dann ist die Pendlerpauschale auf 38 Cent je Kilometer gestiegen.
Typklasseneinstufung
Neu geregelt ist auch die Typklasseneinstufung, die für die Berechnung der Kfz-Versicherung maßgeblich sind. Davon betroffen sind in Deutschland mehr als elf Millionen Autofahrer. Rund 6,1 Millionen müssen sich mit höheren Einstufungen abfinden, etwa 4,6 Millionen profitieren von der Neuregelung und werden in für sie bessere Typklassen eingestuft. Bittere Pille für alle Besitzer von Spritschluckern: Fahrzeuge mit hohem Verbrauch werden nun mit einer höheren Kfz-Steuer belastet. Für neu zugelassene Pkw gilt nun, dass sie die Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM zu erfüllen haben. Das bedeutet, dass sie im Durchschnitt nicht mehr als 95 g/km CO2 ausstoßen dürfen. Der Verbrauch eines Dieselfahrzeugs liegt damit bei rund 3,6 Litern pro 100 km, bei einem Benziner sind es höchstens 4,1 Liter auf 100 km. Die Hersteller müssen mit Strafzahlungen rechnen, wenn ihre Fahrzeuge diese Werte übersteigen. Der Wert soll bis 2030 sogar noch weiter reduziert werden, geplant sind weitere 37,3 Prozent. Gutschild.de