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Neuer qualifizierter Mietspiegel

12.10.2022: Rund 4.000 Fragebögen müssen von Eigentümer*innen ausgefüllt werden.

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Zum 1. Juli 2023 soll er in Kraft treten: Der neue qualifizierte Mietspiegel für Witten. Erstellt wird in enger Zusammenarbeit der Verwaltung mit Akteur*innen des Wohnungsmarktes und der InWIS Forschung & Beratung GmbH.

Unerlässlich ist eine solide Datengrundlage, deshalb geht es in Kürze los mit der Datenerhebung: Ab Freitag, 14. Oktober, verschickt die Stadt Witten etwa 4.000 Anschreiben an die Eigentümerinnen und Eigentümer mit einer oder mehreren Wohnungen: mit dem Verweis auf einen 8-seitigen Fragebogen, der wahlweise online oder in Papierform auszufüllen ist. Erfragt werden Mietpreise der Wohnungen sowie deren Ausstattung, beispielsweise: Wie viele Wohnräume hat die Wohnung? Wie viele Quadratmeter Wohnfläche? Wird die Wohnung möbliert vermietet? Wie wird sie geheizt? Gehören Stellplätze dazu? Hat die Wohnung nutzbare Außenflächen? Ist die Wohnung barrierefrei?

Die Eigentümer*innen werden zufällig ausgewählt

Bekommt man ein solches Anschreiben, hat man bis zum 18. November 2022 Zeit, den Mietspiegel-Fragebogen online oder in Papierform auszufüllen. Das ist tatsächlich nicht freiwillig, sondern Pflicht. Aber es ist eben auch von echter Bedeutung: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet zwischen einfachen und qualifizierten Mietspiegeln. Ein qualifizierter Mietspiegel muss anerkannte wissenschaftlich-methodische Mindestanforderungen erfüllen, damit sich ein*e Mieter*in oder Vermieter*in in einem Rechtsstreit darauf berufen kann. Damit ein Mietspiegel als qualifiziert gilt, muss er zunächst einmal auf einer repräsentativen Datenmenge fußen.

Was muss ich tun, wenn ich ein Anschreiben erhalten habe?

Wer ein Anschreiben erhält, ist verpflichtet, die Daten zum Mietspiegel beizutragen: Entweder kann man die Fragen in einem geschützten Bereich online (Infos hierzu enthält das Anschreiben) beantworten. Oder man kann den auf Anfrage zugesandten Fragebogen in Papierform zurückschicken. Die Rücksendung in Papierform ist kostenfrei.

Für Fragen steht eine InWIS-Hotline (siehe Anschreiben) zur Verfügung.

„Uns ist klar, dass der Fragebogen vielfach wohl nicht mit Jubel erwartet wird“, sagt Kay Wylich, zuständiger Abteilungsleiter im Amt für Bodenmanagement und Wirtschaftsförderung der Stadt Witten. Er weiß, dass Manche*r sich schon mit Zensus-Fragen und Grundsteuerdaten herumgeschlagen hat. Aber unabhängig von der Antwortpflicht betont er, dass jeder einzelne Beitrag zum qualifizierten Mietspiegel ein wertvoller Beitrag zum rechtssicheren und somit friedlichen Wohnen in Witten ist. „Danke, dass Sie mitwirken!“, freut sich Wylich auf das wichtige Gemeinschaftswerk.

Warum ist ein Mietspiegel wichtig? Wann soll er fertig sein?

Wie hoch die Mieten in Witten wirklich sind und ob die Miete einer Wohnung angemessen ist – für die Klärung dieser und ähnlicher Fragen soll der neue Mietspiegel eine verlässliche Grundlage schaffen. Die „ortsübliche Vergleichsmiete“, die im Rahmen der Mietspiegel-Erstellung erhoben wird, schützt einerseits Vermieterinnen und Vermieter vor unwirtschaftlich niedrigen Mieten und andererseits Mieterinnen und Mieter vor ungerechtfertigt hohen Mieten. Schließlich sollen Vermieter*innen in der Lage sein, ihre Immobilie rechtssicher zu bewirtschaften, und Mieter*innen brauchen Rechtssicherheit und Verbindlichkeit für ihre vier Wände.

Diese erhobenen Daten werden im ersten Quartal 2023 anonymisiert ausgewertet und auf dieser Grundlage ein neuer qualifizierter Mietspiegel erstellt. Nach Beschlussfassung durch den Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit, durch den Haupt- und Finanzausschuss und durch den Rat der Stadt Witten soll der qualifizierte Mietspiegel dann zum 1. Juli 2023 veröffentlicht werden.

Wie und von wem wird der Mietspiegel erstellt?

Die Firma InWIS (Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung, Bochum) wurde von der Stadt Witten mit der Erstellung des Mietspiegels beauftragt. Der Fragebogen wurde in mehreren Sitzungen eines Arbeitskreises (darin: Vertreter*innen der Wittener Wohnungsunternehmen, des Mieter*innenvereins, des Vereins der Haus- und Grundbesitzer und Vertreter*innen der Verwaltung) abgestimmt. Mit diesem Fragebogen werden Ausstattungsmerkmale der Wohnungen sowie Mietpreise erfragt.

Um über eine ausreichende Datengrundlage zu verfügen ist es notwendig, eine zufällige Stichprobe in der Größenordnung von etwa 4.000 zu ziehen.

Die Angaben, die die Eigentümer*innen im Fragebogen machen, werden von InWIS erfasst und mit anerkannten wissenschaftlichen Methoden ausgewertet. „Natürlich anonymisiert und unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes“, erläutert Wylich.