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Hattingen

Neuer Mietspiegel für Hattingen

Mietspiegelbroschüre kostenlos erhältlich...

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Seit dem 1. Juni hat Hattingen einen neuen qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen. Dieser ersetzt den bisherigen Mietspiegel mit Stand vom 1. Juni 2019. Herausgeber des Hattinger Mietspiegels sind der Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e.V., der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümerverein Hattingen e.V. und die Stadt Hattingen.
Die neue Mietspiegelbroschüre ist in den städtischen Dienststellen (Rathaus, Bürgerbüro, Fachbereich Soziales und Wohnen etc.) und in den Geschäftsstellen der beiden Interessenverbände erhältlich. Der Mietspiegel ist ebenfalls auf der städtischen Internetseite (www.hattingen.de) abrufbar.
Um den Ansprüchen eines qualifizierten Mietspiegels nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu genügen, fand eine repräsentative Datenerhebung statt. Diese wurde im Zeitraum von Ende November 2020 bis Mitte Februar 2021 durchgeführt. Auf der Grundlage eines zuvor erstellten Fragebogens wurden die örtlichen Wohnungsgesellschaften und die organisierten privaten Vermieter direkt eingeladen, an der Befragung teilzunehmen. Für die nicht organisierten privaten Vermieter erfolgte die Beteiligung durch Hinterlegung der Fragebögen in den städtischen Dienststellen und auf der städtischen Internetseite. Insgesamt konnte so ein Rücklauf von rund 2.500 Datensätzen verzeichnet werden.
Der Vorteil eines Mietspiegels liegt darin, dass er auf einer breiten Informationsbasis das örtliche Mietpreisniveau abbildet. Der Mietspiegel erhöht die Transparenz des Mietwohnungsmarktes und leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten zwischen den Vertragspartnern. Er erleichtert und versachlicht die eigenverantwortliche Mietpreisbildung. Darüber hinaus kann der Mietspiegel als Begründungsmittel für Mieterhöhungen dienen. Ebenso kann er verwendet werden, um unberechtigte Mieterhöhungsverlangen abzuwehren. Im gerichtlichen Verfahren wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel ausgewiesenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Auch für Wertermittlungssachverständige ist der Mietspiegel zur Erstellung von Gutachten von Bedeutung.