Wer in Deutschland die Jagd ausüben oder Angeln will, benötigt einen Jagdschein oder muss die Fischerprüfung bestanden haben...
Grundlage für den Jagdschein ist die erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung. Im vergangenen Jahr konnten sich darüber im Ennepe-Ruhr-Kreis 45 Teilnehmer freuen. Vier Prüflinge fielen beim so genannten „Grünen Abitur“ mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Aufgaben durch.
„Bestehen kann nur, wer ausreichende Kenntnisse in den Bereichen Tierarten und Naturschutz, Wildkrankheiten und Jagdhunde, Waffentechnik und Landschaftsrecht sowie der Behandlung des erlegten Wildes nachweist“, erläutert Peter Größ, Sachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten der Kreisverwaltung.
Bilanz 2021: 45 neue Jäger an Ennepe und Ruhr
Erste Hürde auf dem Weg zum Jagdschein ist dabei ein Multiple-Choice-Test mit 100 Fragen. Zu beantworten ist beispielsweise, für welche Wildarten ein Nachtjagdverbot besteht und welche Faktoren die Flugbahn eines Geschosses beeinflussen, wie man junge Bäume vor Nageschäden durch Wildkaninchen schützt und wie lang Schwarzwild trägt.
Sind genügend Kreuze richtig gesetzt, gibt es die Zulassungen für die Schießprüfung und die mündlich-praktische Prüfung. „Sitzend und freihändig gilt es aus Entfernungen zwischen gut 30 und 100 Metern feste und bewegte Scheiben in Tierform sowie Kipphasen zu treffen“, so Größ. Nicht weniger anspruchsvoll geht es ohne Büchse und Flinte weiter. In Dreiergruppen stellen sich die Jagdscheinbewerber für gut neunzig Minuten einer Prüfungskommission. Die Untere Jagdbehörde ist auch für das Erteilen und Verlängern der Jagdscheine zuständig. Hier verzeichnet die Jahresstatistik 777 Vorgänge. „Insgesamt“, so Größ, „betreuen wir kreisweit rund 2.400 Jäger.“
Fischereiprüfung bei der Unteren Fischereibehörde
Naturverbundenheit, Erholung und Entspannung am Gewässer in Kombination mit der Möglichkeit, einen leckeren Fisch auf dem Teller zu haben - es gibt gute Gründe, eine Angel auszuwerfen. Wer dies machen möchte, muss vorher allerdings die Fischerprüfung bestanden haben. 2021 stellten sich im Herbst insgesamt 175 Bürger den Aufgaben und Anforderungen, 162 erfolgreich.
Die Prüfung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Mindestalter für die Teilnahme ist 13 Jahre. Im schriftlichen Teil müssen die Prüflinge jeweils zehn Fragen aus sechs Prüfungsgebieten beantworten. Hierzu zählen beispielsweise allgemeine Fischkunde, Natur- und Tierschutz sowie Gesetzeskunde. Im praktischen Teil gilt es, die Angelgeräte waidgerecht zusammenzustellen. Nachzuweisen sind ausreichende Kenntnisse über die heimischen Fische, Neunaugen und Krebse. Weitere Infos im Schwelmer Kreishaus. Tel.: 02336/93 2428.
Anmeldefristen laufen
Wer die Teilnahme an der Jäger- oder Fischerprüfung plant, der sollte sich dafür in den nächsten Wochen anmelden. Als zuständige untere Jagd- bzw. Fischereibehörde weist der Ennepe-Ruhr-Kreis auf die entsprechenden Fristen hin. Interessenten müssen ihre Anträge bis Mittwoch, 23. Februar (Jäger), beziehungsweise Freitag, 25. Februar (Fischer), abgegeben haben.
Sofern es die Coronalage zulässt, findet die Jägerprüfung am Mittwoch, 20. April (schriftliche Prüfung), sowie Freitag, 22. April, und Samstag, 23. April (Schießprüfung), statt. Dazu kommt noch die mündlich-praktische Prüfung Ende April. Prüfungsorte sind das Schwelmer Kreishaus sowie der Schießstand der Kreisjägerschaft in Breckerfeld.
Die Fischerprüfung besteht aus einem theoretischen Teil am Samstag, 26. März, und einem praktischen Teil am Freitag, 1. April, sowie gegebenenfalls Samstag, 2. April, und Sonntag, 3. April.
Die notwendigen Antragsformulare und Merkblätter mit Hinweisen rund um die Jäger- und Fischerprüfung sowie Angaben zu Ansprechpartnern für die Vorbereitung auf diese Prüfungen finden sich auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.en-kreis.de. Interessierte geben direkt auf der Startseite in die „Schnellsuche“ die Stichworte Jägerprüfung oder Fischerprüfung ein. pen