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Witten

Neue Grundsteuer

Der Rat der Stadt beschloss mit Mehrheit (34 dafür, 14 dagegen, 15 Enthaltungen), dass Witten die Grundsteuer B mit differenzierten Hebesätzen erhebt.

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Der Beschluss lautet: 1110 v.H. (von Hundert, also Prozent) für Wohngrundstücke und 1896 v.H. für Nicht-Wohngrundstücke. Die Zahlen entsprechen dem Vorschlag des Landes NRW. für differenzierte Hebesätze in Witten. (Rechenbeispiel: siehe unten.) In einem zweiten Schritt beschloss der Rat bei 5 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen, dass es eine Evaluierung dieser Entscheidung in einem Jahr geben soll. Mit dem Beschluss der differenzierten Hebesätze hat sich der Stadtrat gegen den Vorschlag der Verwaltung entschieden. Stadtkämmerer Matthias Kleinschmidt hatte sich für einen einheitlichen Hebesatz ausgesprochen (1302 v.H. sowohl für Wohnen als auch für Nicht-Wohnen, weil Stand heute nur der einheitliche Hebesatz als rechtssicher gilt. Mehrheitlicher Wunsch des Stadtrates war eine weniger starken Erhöhung des Hebesatzes für die meisten Wohngrundstücke.
Beispiel Wohngrundstück: Der Grundsteuermessbetrag liegt bei 75 Euro, der Hebesatz bei 1110 Prozent. Dann beträgt die zu zahlenden Grundsteuer 832,50 Euro im Jahr (75 x 1110 : 100).
Beispiel Nicht-Wohngrundstück: Der Grundsteuermessbetrag liegt bei 231 Euro, der Hebesatz bei 1896 Prozent. Dann beträgt die zu zahlende Grundsteuer 4.379,76 Euro im Jahr (231 x 1896 : 100). Quelle: lk