Verbraucherzentrale NRW warnt vor Verkaufs-Anrufen rund um Pflegeleistungen.
Immer wieder melden sich verzweifelte Verbraucher, denen per Telefon Pflegeleistungen aufgedrängt wurden. Besonders betroffen sind ältere, alleinlebende oder eingeschränkte Menschen, die sich mit den Regelungen der Pflegeversicherung oft nicht auskennen. Die Anrufer nutzen dies aus und bieten scheinbar kostenlose Leistungen an, die sie dann bei der Pflegekasse abrechnen. Häufig betroffen sind Pflegekurse für Angehörige oder sogenannte Pflegeboxen mit Verbrauchsmaterialien, die viele gar nicht benötigen. Die Firmen kassieren trotzdem – zum Schaden der Pflegekassen, während die Betroffenen verunsichert zurückbleiben.
Was tun bei unerwünschten Anrufen?
Am besten sofort auflegen, um nicht versehentlich etwas zuzustimmen. Wird doch ein Vertrag abgeschlossen, fällt das Angehörigen oft erst auf, wenn Bestätigungen oder Lieferungen eingehen. Dann sollte der Vertrag umgehend widerrufen werden – Musterbriefe gibt es auf der Website der Verbraucherzentrale NRW. Zusätzlich sollte die Pflegekasse informiert werden, damit Zahlungen gestoppt werden können. Bei Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen ist professionelle Hilfe ratsam.
Wo gibt es Unterstützung?
Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW bieten rechtliche Hilfe, auch außergerichtlich. Außerdem sollten Betroffene den Vorfall bei der Landesdatenschutzbehörde melden und Strafanzeige erstatten. Wichtig ist auch die Inanspruchnahme der offiziellen, kostenlosen Pflegeberatung der Kommune – telefonisch, vor Ort oder als Hausbesuch. Sie informiert über Leistungen und schützt so vor unseriösen Angeboten
Woher kommen die Daten?
Die Herkunft der Kontaktdaten ist oft unklar. Betroffene haben jedoch das Recht, nach Artikel 15 DSGVO Auskunft zu erhalten. Dazu sollte der Anbieter schriftlich zur Offenlegung und Sperrung der Daten aufgefordert werden.
Wie funktioniert die Masche bei Pflegekursen?
Pflegekassen bieten kostenlose Kurse für pflegende Angehörige an. Betrüger nutzen dies aus, rufen Betroffene an, fragen nach der Pflegekasse und der Versichertennummer und rechnen die Leistung ab – obwohl sie nie genutzt wurde. Auch hier gilt: Sofort auflegen und keine Daten weitergeben.
Wie funktioniert die Masche bei Pflegeboxen?
Bei dieser schon länger bekannten Variante melden sich Anrufer teilweise angeblich „im Auftrag der Pflegekasse“ oder nutzen ähnlich klingende Namen wie „Pflegeservice“. Ziel ist, sogenannte „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ zu verkaufen. Das können Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder ähnliches sein. Diese Produkte sollen die Pflege zuhause für die Angehörigen erleichtern. Die Pflegekassen erstatten je nach Bedarf bis zu 42 Euro im Monat. Die Betrüger bestellen die Pflegehilfsmittel im Namen der Betroffenen und lassen sich den monatlichen Betrag von der Kasse erstatten. Die Betroffenen erhalten die Hilfsmittel, brauchen sie aber in der Regel gar nicht.
• Mehr Infos zu untergeschobenen Verträgen:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/96519
• Infos zum Betrug mit Pflegehilfsmitteln:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/95810