Charta-Tisch Pflege: Spannende Diskussionen zu aktuellen Themen im Pflege-Alltag.
Der Charta-Tisch Pflege trifft sich auch in 2026 und diskutiert dabei aktuelle Fragen, die in der Pflege immer wieder auftauchen. Der Tisch richtet sich an Fachkräfte, die in der ambulanten und stationären Pflege arbeiten sowie alle Interessierten.
Ist der Hausarzt zum Hausbesuch verpflichtet?
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland über 23,5 Millionen ärztliche Hausbesuche bei gesetzlich Versicherten abgerechnet, wobei Hausärzte etwa 83 % (ca. 19,4 Millionen) dieser Besuche leisteten. Doch immer wieder berichten Angehörige über die Herausforderung, für einen kranken Menschen, einen Hausbesuch von seinem Hausarzt zu bekommen. Auch in der stationären Pflege ist ein solcher Besuchstermin manchmal herausfordernd. Verwiesen wird bei einem telefonischen Kontakt nicht selten auf den Rettungsdienst. Aber: unter bestimmten Umständen ist der Besuch eines Hausarztes Pflicht. Der Bundesmanteltarifvertrag Ärzte sagt in § 17 klar: „Die Besuchsbehandlung ist grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Hausarztes.“ Sogar ein Facharzt ist zu einem Hausbesuch verpflichtet, wenn dies notwendig ist oder er zu einer konsiliarischen Beratung hinzugezogen wird.
Voraussetzung ist allerdings, dass es dem Patienten wegen seiner Erkrankung nicht möglich ist, die Hausarztpraxis aufzusuchen, und die Krankenbehandlung notwendig sein muss. Liegt die Wohnung des Patienten außerhalb des Praxisbereiches, kann ein Vertragsarzt den Besuch ablehnen – es sei denn, es handelt sich um einen dringenden Fall und ein räumlich näherliegender Kollege ist nicht erreichbar. Genaue Angaben, zum Beispiel Kilometergrenzen, macht der Gesetzgeber allerdings nicht. Weigert sich ein Hausarzt, einen Hausbesuch zu machen, obwohl die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, verletzt er den Behandlungsvertrag.
Doch viele Kassensitze für Hausärzte sind nicht besetzt. Deshalb müssen die vorhandenen Hausärzte mehr Patienten als früher behandeln. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung nehmen rund 51.470 Hausärzte an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Bundesweit sind 4800 Stellen in der hausärztlichen Versorgung nicht besetzt. Es gibt große regionale Unterschiede, die vor allem viele ländliche Regionen als unterversorgt kennzeichnen. Und: Ein Hausbesuch wird sehr schlecht vergütet. Maximal 27 Euro plus Fahrtkostenpauschale kann der Arzt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Bei Privatversicherten liegt der Regelsatz bei etwa 43 Euro zuzüglich Fahrtkostenpauschale. Der Handwerker, der für die kaputte Waschmaschine ausrückt, ist da nicht selten besser gestellt. Zwar haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen darauf geeinigt, die Vergütung für Heim- und Hausbesuche anzuheben – noch vor 15 Jahren waren es rund sieben Euro pro Besuch – doch gut bezahlt sind die Besuche nach wie vor nicht. Wer immobil und krank ist, steht deshalb vor der Herausforderung, den Hausarzt seines Vertrauens in der eigenen Wohnung empfangen zu können.
Übrigens: auch wenn eine palliative Versorgung stattfindet, bleibt der Hausarzt Ansprechpartner und betreut den Patienten weiterhin. Der Palliativmediziner ist eine zusätzliche Versorgung. Die Einschreibung in das Palliativnetzwerk Ennepe-Ruhr-Süd muss durch den jeweiligen Hausarzt erfolgen. Dazu gibt es einen Antrag, der den kooperierenden Hausärzten in der Regel vorliegt. Falls nicht, ist dieser über die Homepage www.palliativnetz-en-sued.de zum downloaden eingestellt.
Die elektronische Patientenakte (ePA)
Welche Medikamente jemand regelmäßig einnehmen muss, ist für ärztliche Versorgung im Notdienst sehr wichtig. Vollständige Medikamentenlisten in der elektronischen Patientenakte (ePA) könnten einen umfassenden Beitrag leisten und frühzeitge Hinweise auf Wechselwirkungen oder andere Herausforderungen geben. Die gesetzlichen Krankenkassen haben Anfang 2025 automatisch für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine E-Akte angelegt. Das trifft für etwa 70 der gut 75 Millionen Versicherten zu. Seit dem 1. Oktober 2025 sind alle Apotheken, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Kliniken zur Nutzung der ePA gesetzlich verpflichtet und befüllen diese Patientenakte. Labor- und Bildbefunde, Arzt- und Entlassbriefe oder OP-Berichte – all das wird digital gespeichert. Wenn Patienten wissen möchten, was in ihrer Akte steht, können sie sich über eine App ihrer Kasse in die ePA einloggen. Sie können dann auch festlegen, welche Ärzte welche Daten sehen können. Allerdings macht das bis heute kaum jemand. Bei der Techniker Krankenkasse (TK), der größten deutschen Kasse mit rund 11,5 Millionen angelegten E-Akten, nutzen derzeit rund 850.000 Versicherte aktiv die elektronische Akte. Die Barmer hat nach eigenen Angaben rund 8 Millionen angelegte digitale Akten und derzeit etwa 440.000 Nutzer. Bei den elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) mit rund 26 Millionen bestehenden E-Akten haben inzwischen rund 365.000 Versicherte die persönliche Gesundheits-ID angelegt, die ihnen den Zugriff auf die ePA ermöglicht. Insgesamt nutzen nur rund vier Prozent die ePA aktiv.
Das mag zum einen daran liegen, dass es vielen Menschen schlicht egal ist, welcher Arzt was auf der ePA lesen wird – gilt ja ohnedies die Schweigepflicht. Wer hat schon vorher in die Karteikarten seines Arztes geschaut, um die eigenen Befunde zu lesen (was möglich gewesen wäre)? Zum anderen könnte aber auch das Prozedere mit PIN von der Krankenkasse, Installation der App auf dem Smartphone, die Freischaltung und Identifizierung über IDs für viele Menschen zu schwierig sein. Pflegeheime sind auch gesetzlich verpflichtet, an der ePA teilzunehmen. Die Einrichtung muss an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Pflegekräfte können dann direkt auf wichtige Dokumente wie Arztbriefe, Befunde, Impfausweise und den elektronischen Medikationsplan zugreifen. Die meisten Bewohner werden nicht eigenständig in der Lage sein, die ePA zu verwalten. Sie können einen Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter damit beauftragen.
Thema Beratungen Ambulanter Hospizdienst
Der Ambulante Hospizdienst Witten/Hattingen e.V. berät zu allen Fragen um Palliativmedizin, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Er begleitet palliativ und hospizlich und vernetzt mit den richtigen Institutionen. Beratungen jeden ersten Montag im Monat, 14 bis 16 Uhr, Bürgercafé Holschentor, Talstraße 8; jeden zweiten Donnerstag im Monat, 11 bis 14 Uhr, Bürgertreff Welper, An der Hunsebeck 18; jeden dritten Freitag im Monat, 10 bis 12 Uhr, Freilligenbörse Sprockhövel, Hauptstraße 44 und jeden vierten Dienstag im Monat, 15 bis 17 Uhr, Seniorenwohnheim Heidehof Niederwenigern.
Der Ambulante Hospizdienst Witten/Hattingen steht zur Verfügung:
Regionalbüro WITTEN, Andrea Glaremin und Susanne Gramatke, Pferdebachstr. 39a in 58455 Witten; Telefon 02302 589 39 26 oder Mobil 0174 972 62 65; E-Mail: ahd@diakonie-ruhr.de.
Regionalbüro HATTINGEN, Hannah Pfeiffer, mobil 0174 97 97 029 oder E-Mail AHD-Hattingen@gmx.de; Andreas Fleer, mobil 0151 57 99 28 81 oder E-Mail AHD-Fleer@gmx.de.
Nächster Termin Charta-Tisch Pflege: Donnerstag, 19. März, 15 Uhr, Ambulanter Hospizdienst Regionalbüro Hattingen, Krämersdorf 3 in Hattingen. (Quellen: Arzt & Wirtschaft 2022/Deutsches Ärzteblatt) Von Dr. Anja Pielorz