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Dies und Das

Mit Toten mal wieder chatten: D as digitale Vermächtnis

Künstliche Intelligenz macht es möglich, dass Angehörige mit Verstorbenen kommunizieren.

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Wissen Sie, was Avatare und Chatbots sind? Und können Sie sich vorstellen, dass das, was sich dahinter verbirgt, die Persönlichkeit eines Verstorbenen klont, sodass Angehörige mit diesem sprechen können? Glauben Sie nicht? Ist aber schon heute Realität. Die „Digital Afterlife Industry“ und die Künstliche Intelligenz machen das möglich.
Hier baut sich eine völlig neue Geschäftsidee auf. Die Kosten sind dabei noch sehr unterschiedlich – je nach Erschaffung von einem guten Avatar oder Chatbot. Manchen Unternehmen genügen Sekunden oder Minuten an Material für die Erschaffung des digitalen ICH. Im Netz findet man Angaben von 150 US-Dollar bis hin zu 50.000 US-Dollar für einen video-basierten Avatar, der dem Verstorbenen durch die Verwendung von sehr umfangreichem Video- und Audiomaterial verblüffend ähnlich sieht. Ein Unternehmen aus Südkorea arbeitet beispielsweise so. Grundsätzlich gilt: je besser und hochauflösender, desto teurer ist das digitale Abbild des Verstorbenen.

Was sind Avatare und Chatbots?
Doch der Reihe nach: Avatare sind künstliche Stellvertreter-Figuren in Menschenform, die im Internet zum Einsatz kommen. Das kann in einem Computerspiel der Fall sein oder in anderen elektronischen Medien. Ein Avatar wird von seinem Nutzer oder einem anderen Menschen erschaffen und kann – oft mit Hilfe verschiedener Apps – personalisiert werden. So kann sich beispielsweise der Nutzer in der Online-Welt präsentieren, ohne Fotos von sich ins Netz stellen zu müssen. Unter dem Begriff „Chatbot“ versteht man einen Roboter, mit dem man sich mittels gesprochener Sprache oder Textsprache unterhalten kann. Ein Chatbot funktioniert entweder auf der Basis von definierten Regeln oder auf Basis künstlicher Intelligenz.
Regelbasierte Chatbots greifen auf einen Katalog von definierten Fragen und Antworten zurück, während KI-basierte Chatbots aus den existierenden Dialogen lernen können. Der Chatbot erkennt die Intention des Nutzers, den Inhalt der Frage, kann eigenständig Verknüpfungen erstellen, Dialoge führen und Antworten auf vorher nicht erwartete Fragen geben.
Wird eine Künstliche Intelligenz mit Informationen gefüttert (Nachrichten, Fotos, Videos, Sprachnachrichten, Musik, Bewegungsprofile, Kalendereinträge und vieles mehr), so kann sie auch beim Thema Trauer große Veränderungen bewirken und Verstorbene digital unsterblich machen. 3D-Versionen von Verstorbenen können einen möglichst realen Eindruck bieten, wenn die Lebenden ihnen in der virtuellen Welt begegnen. Vor allem in den USA, in Asien und Großbritannien wächst auch die Zahl der Menschen, die ihr virtuelles „Ich“ bereits vor ihrem eigenen Tod planen. Sie wollen der Nachwelt – oft den Kindern und Enkelkindern – quasi sich selbst hinterlassen.
Trauernde erhoffen sich durch Avatare und Chatbots ein (letztes) Gespräch oder ein Wiedersehen zur persönlichen Verarbeitung ihrer Trauer. Es gibt sogar Unternehmen, die damit werben, den Trauerprozess quasi zu überspringen, weil man sich von dem geliebten Menschen ja nicht wirklich verabschieden würde. So hat beispielsweise James Vlahos bereits 2017 nach dem Tod des Vaters dessen vorher aufgezeichnete Lebensgeschichte mittels Chatbot mit der Stimme des Vaters belegt und den so geschaffenen Chatbot passenderweise Dadbot genannt und kann regelmäßig damit kommunizieren.

Im Dialog mit Verstorbenen
Die Begegnung mit einem Avatar kann unter Umständen tröstlich, aber auch sehr verstörend sein. In jedem Fall ist sie emotional aufwühlend. Diese hohe Emotionalität birgt die Gefahr, immer weiter mit dem Avatar chatten zu wollen. Kritiker sprechen jedoch von einer Scheinrealität. „Wir müssen uns nur ein bisschen hüten zu glauben, wir könnten jetzt das, was eben auch zum Leben gehört, das Abschiednehmen, die Trauer, durch solche digitalen Technologien wegbekommen“, sagt der Martin Booms, Philosoph an der Alanus-Hochschule, im WDR anlässlich des Dokumentarfilmes „Eternal You – Vom Ende der Endlichkeit“, der vom WDR mitproduziert wurde.
In der Trauerarbeit des realen Lebens ist es wichtig, die verstorbene Person im Gedächtnis zu halten mit Erinnerungen daran, was das Besondere an der Person war. So bleibt am Leben, was der Hinterbliebene mit der verstorbenen Person in Verbindung bringt. Mit Hilfe der Künstlichen Intelligenz hat der Avatar aber nur ein ausgewähltes Set an Erinnerungen, weil es aufgrund der eingegeben Informationen entstanden ist. Die Gefahr besteht für den Angehörigen, mit immer gleichen Erinnerungen in einer Dauerschleife gefangen zu sein und dadurch andere persönliche Erinnerungen an die Person zu verlieren oder zu verfälschen. Hinterbliebene können Probleme bekommen, sich bewusst zu machen, dass die Person nicht mehr zurückkommt.
Möglich ist es jedoch, Trost zu empfinden. „So wie wir auch ans Grab gehen und mit den Verstorbenen sprechen, mit dem Grabstein sprechen, sprechen wir vielleicht in Zukunft mit einem Avatar, der dann sogar noch antwortet mit der eigenen Stimme der verstorbenen Person. Das muss jeder und jede für sich entscheiden“, sagte Prof. ​​​​​​​Jessica Heesen, Leiterin Medienethik, Technikphilosophie und KI, Universität Tübingen in der „tagesschau.“
Problem: Missbrauch der Daten
Dabei wird die Möglichkeit des Missbrauchs der Daten und Avatare selten bedacht. Ein Problem sieht die KI-Ethikerin Heesen zum Beispiel darin, dass bisher nicht geregelt ist, wer Avatare von Verstorbenen erstellen darf. So können Avatare erzeugt werden, nachdem ein Mensch verstorben ist – ohne Zustimmung. „Die können dann vielleicht ein ganz anderes Bild wiedergeben, ein verfälschendes Bild.
Oder Avatare können gekapert werden durch Menschen, die manipulative Wünsche haben – und dann sagt vielleicht der verstorbene Großvater plötzlich, dass er auf Seiten der Nationalsozialisten gestanden hätte. Oder er tut Dinge, die wir gar nicht wollen, oder er verbreitet Unwahrheiten über Verwandte – das ist alles möglich.“ Daher fordert die Ethikerin Heesen, es sollte rechtlich klar geregelt werden, wer befugt ist, über Avatare von Verstorbenen zu entscheiden und wann ein Avatar auch abgestellt werden darf.
Vielleicht müssen wir deshalb auch in Zukunft in Testamenten festhalten, ob ein Avatar oder ein Chatbot erstellt werden darf. anja