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Landtagswahl am 15. Mai: Stadt sucht weiterhin Wahlhelfer*innen

06.04.2022: Demokratie lebt davon, dass Menschen sich dafür engagieren.

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Das gilt auch und ganz besonders für Wahlen. Am 15. Mai 2022 ist Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. Für diesen Tag sucht die Stadt Witten weiterhin ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die in den Wahlräumen und Briefwahlvorständen für einen reibungslosen Ablauf sorgen und die Stimmen korrekt auszählen. Besonders Wahlvorsteher*innen und ihre Stellvertreter*innen sowie Schriftführer*innen werden noch benötigt.

Insgesamt werden in Witten 664 ehrenamtliche Helfer*innen und hauptamtliche Mitarbeiter*innen im Einsatz sein: in einem der 55 Wahllokale, die im Stadtgebiet verteilt sind, oder in einem der 28 Briefwahlvorstände, die im Schiller-Gymnasium (Breddestr. 8) zusammenkommen.

Wahlhelfer*innen gesucht! Wer kann sich melden?

Die Wahlräume öffnen am 15. Mai um 8 Uhr, der Einsatz im Wahlraum beginnt aber schon eine halbe Stunde vorher um 7.30 Uhr. In den Briefwahlvorständen beginnt der Einsatz erst um 15 Uhr. Wenn die Wahlräume um 18 Uhr schließen, müssen die Stimmen ausgezählt und die Ergebnisse dem Wahlamt mitgeteilt werden. Selbstverständlich erhalten alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor ihrem Einsatz noch nähere Informationen über ihre Aufgabe.

Wer diesen Job gerne machen möchte, muss am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und spätestens zum Stichtag 29. April seinen Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Weitere Auskünfte unter Tel. (02302) 581-1270 und -1275 oder per E-Mail an wahlamt@stadt-witten.de.

Aufwandsentschädigung: Wahlhilfe wird honoriert

Die ehrenamtlichen Helfenden im Dienst der Demokratie erhalten eine Aufwandsentschädigung von 55 Euro, im Briefwahlbüro sind es 40 Euro. Die Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen bekommen für ihren höheren Aufwand und ihre Verantwortung in dieser Position, jeweils 70 Euro (Wahlraum) oder 50 Euro (Briefwahllokal).

Das Erfrischungsgeld wird von den Wahlvorsteher*innen am Ende des Wahltages in bar ausgezahlt. Es ist weder zu versteuern noch mit anderen Einnahmen oder Sozialleistungen zu verrechnen. Womöglich können Wahlhelfer*innen zudem vom Arbeitgeber zusätzlich Freizeitausgleich als Honorierung der ehrenamtlichen Tätigkeit in Anspruch nehmen. Ob jemand einen solchen Anspruch hat, muss er/sie bei seinem/ihrem Arbeitgeber erfragen.

In jedem Fall können die Ehrenamtlichen im Anschluss für sich in Anspruch nehmen, dass sie ihren wertvollen Beitrag zu einer funktionierenden Demokratie in diesem Land geleistet haben.