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Dies und Das

Kulturförderung 2026

Bis zum 15. Dezember Anträge auf den Weg bringen.

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Lokale Kunst- und Kulturschaffende, die 2026 Projekte umsetzen und dabei vom Ennepe-Ruhr-Kreis unterstützt werden möchten, können bis zum 15. Dezember Anträge auf den Weg ins Schwelmer Kreishaus bringen. Entschieden wird über die Vergabe der Fördergelder im ersten Quartal 2026.
Aussicht auf Erfolg haben Angebote aus allen Bereichen der Kultur – also beispielsweise der bildenden Kunst, der Literatur und Musik sowie Tanz und Theater. Während der Kreativität keine Grenzen gesetzt sind, sind die Vorgaben an anderer Stelle eindeutig. Die Veranstaltungen müssen im Ennepe-Ruhr-Kreis stattfinden, als bedeutsam eingestuft werden und öffentlich zugänglich sein. Um die kulturelle Zusammenarbeit voranzutreiben, setzt die Förderrichtlinie zudem auf Kooperationen und verlangt, dass mindestens drei Akteure aus zwei unterschiedlichen Städten beteiligt sein müssen.
Die Zuwendung beträgt maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und ist auf 10.000 Euro beschränkt. Als förderfähig gelten unter anderen Ausgaben für Mieten, Honorare, Versicherungen und Bewirtung. Für einen erfolgversprechenden Antrag muss die Summe mindestens 750 Euro betragen. Nicht übernommen werden übrigens Kosten für Baumaßnahmen und Anschaffungskosten für Einrichtungsgegenstände.
Alle Informationen über die Förderrichtlinie sowie ein Link zum digitalen Antragsformular finden Interessierte auf der Internetseite der Kreisverwaltung (www.en-kreis.de) im Bereich Kultur und Sport und dort unter Kulturförderung. Ansprechpartnerin für Rückfragen ist Wiebke Neuser, E-Mail W.Neuser@en-kreis.de, Tel.: 02336 /4448 159. pen