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Kinder haften erst ab dem 10. Geburtstag

In einigen Bundesländern sind die Sommerferien bereits vorbei...

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Zigtausende Kinder und Jugendliche machen sich wieder auf den Schulweg. Und damit steigt für sie auch wieder das Unfallrisiko. Kinder verunglücken nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes besonders häufig am frühen Morgen, zwischen 7 und 8 Uhr, sowie ab Mittag, wenn die Schule aus ist. Der Weg zur Schule sollte also nicht der kürzeste, sondern der sicherste sein. Ein kleiner Umweg kann sich lohnen, wenn dafür Ampeln oder Schülerlotsen das Überqueren der Straße sicherer machen, rät die HUK-Coburg.
Planung und Übung ist das A und O
Eltern von ABC-Schützen sollten den Schulweg zusammen mit ihren Kindern planen und mehrfach ablaufen. Wichtig ist auch, dass ein Kind mit ausreichendem Abstand zum fließenden Verkehr am Bordstein stehen bleibt. Und vor der Straßenüberquerung sollten Kinder immer den Blickkontakt zum Autofahrer suchen. Richtig üben lässt sich nur unter realen Bedingungen: Also morgens, wenn die Schule beginnt und mittags, wenn sie endet.
Haftung unabhängig von der Schuldfrage
Der Gesetzgeber weiß aber auch, dass Kinder vom motorisierten Straßenverkehr oft überfordert sind. Dies gilt besonders für die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen. Darum haften Kinder für Schäden, die sie Dritten bei einem Verkehrsunfall fahrlässig zufügen, erst ab ihrem zehnten Geburtstag. Das hat für Autofahrer weitreichende Konsequenzen. Werden sie in einen Unfall mit einem nicht-deliktsfähigen Kind verwickelt, haften sie unabhängig von der Schuldfrage, betont die HUK-Coburg. Autofahrer müssen also stets damit rechnen, dass Kinder sich im Straßenverkehr nicht regelkonform verhalten. Ein Kind sehen, heißt vorsichtig fahren, beide Straßenseiten im Auge behalten und jederzeit bremsbereit sein. Dies gilt in besonderem Maße in verkehrsberuhigten Zonen sowie vor Kindergärten und Schulen.
Private Haftpflichtversicherung bietet Schutz
Ob ältere Kinder über zehn Jahren tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt von ihrer Einsichtsfähigkeit ab. Entscheidend ist, ob sie die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlungen richtig einschätzen können. Gleichzeitig kommt es auf das individuelle Verschulden in der konkreten Situation an und auf die Frage, ob von einem Kind dieses Alters korrektes Verhalten überhaupt erwartet werden konnte. Lautet die Antwort: ja, müssen auch Kinder für sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald das Kind selbst Geld verdient, muss es zahlen. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, können auch sie zur Kasse gebeten werden. Schutz bietet in beiden Fällen eine private Haftpflichtversicherung. aum