Zuschuss-Anträge für altersgerechten Umbau jetzt stellen.
Seit Mitte Juli können Eigentümer und Mieter die Zuschüsse für Barrierefreiheit wieder nutzen. Barrierfreiheit: Waschtisch und WC. Foto: energie-fachberater.de
Sie sind beliebt und jedes Jahr schnell ausgeschöpft: Die Zuschüsse für den altersgerechten Umbau aus dem KfW-Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“. Nach Freigabe der Haushaltsmittel kann die Zuschussförderung der KfW jetzt nach langer Hängepartie wieder starten. Zuschussanträge für Barrierefreiheit können bei der KfW gestellt werden.
Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet. Der KfW-Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden, ein Liefer- oder Leistungsvertrag darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht unterzeichnet sein!
Wichtig zu wissen: Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert. Für die Förderung stehen in diesem Jahr 75 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren reduziert werden. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen und der Einbau von Aufzügen.
Zehn Prozent Zuschuss für Barrierefreiheit
Die Zuschüsse der KfW für Barrierefreiheit belaufen sich für einzelne Maßnahmen (wie Einbau einer bodengleichen Dusche, ein barrierefreies Bad, den Einbau eines Homelifts oder Treppenlifts) auf 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wer mit einem Komplett-Umbau den Standard „Altersgerechtes Haus“ erfüllt, erhält sogar 12,5 Prozent Zuschuss von der KfW.
Quelle: BMWSB / energie-fachberater.de