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Rund ums Haus

Jetzt die Heizung checken

Viele Wochen ließ das Thermometer keinen Gedanken an die hauseigene Heizung aufkommen...

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Viele Wochen ließ das Thermometer keinen Gedanken an die hauseigene Heizung aufkommen. Mit den kühleren Herbsttemperaturen dreht der fröstelnde Bewohner aber schnell wieder sein Heizungsventil hoch, um es in der Wohnung „muckelig“ zu machen. Damit der Wärmespender zuverlässig funktioniert, ist eine regelmäßige Wartung wichtig!
Im Laufe einer langen und kalten Heizperiode leistet eine Heizungsanlage Schwerstarbeit. Der Fachmann rät daher, die Heizungsanlage einmal im Jahr warten und neu einstellen zu lassen. Nicht nur, dass sich die Lebensdauer der Anlage insgesamt erhöht, auch die Heizkosten können durch eine effiziente Nutzung der Energien mitunter deutlich gesenkt werden. Die Kosten einer Wartung rechnen sich oft gegen die reduzierten Heizkosten.
Unter dem Strich: Wartung spart Geld
Bei einer jährlichen Routine-Wartung prüft und korrigiert der Fachmann den Wasserstand der Heizung und passt die Vorlauftemperatur, mit der das Wasser in die Heizkörper gelangt, an. Sind Dichtungen und weitere Verschleißteile wie die Elektroden einer Gasheizung defekt, werden sie gegen neue getauscht. Bei defekten Elektroden schaltet sich die Heizung aus Sicherheitsgründen ab, bevor sich gefährliche Gasgemische sammeln. Läuft die Heizung aber rund, erreichen die Räume verhältnismäßig schnell die vorgewählte Temperatur. Nicht zu hören sind dagegen Gluckern und andere Strömungsgeräusche in den Heizkörpern.
Die Wartung kann um einen hydraulischen Abgleich erweitert werden. Dabei werden außer dem Heizkessel auch die Heizkörper und die sie verbindenden Rohrleitungen gewartet und aufeinander abgestimmt. Alle paar Jahre schließlich sollte die eigene Heizungsanlage einem Komplett-Check unterzogen werden. Insgesamt lassen sich so für wenig Aufwand Sicherheit und niedrige Heizkosten erzielen.
Wer zahlt für die Wartung der Heizung?
In Mietshäusern kommt es zum Thema „Heizung“ nicht selten zu Konflikten zwischen Vermieter und Mieter. Die Kosten für die Wartung können in der Regel über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Für die Übernahme von Reparaturkosten kommt es auf den Mietvertrag an. Die Beauftragung eines Fachbetriebes muss aber durch den Vermieter erfolgen.