17.10.2022: Stadtbild als Standortfaktor...
Die ehemalige Galeria-Kaufhof-Immobilie soll umgebaut werden. Zu ihr gehört auch die wenig einladende Tiefgarage.
Wie soll sich die Wittener Innenstadt präsentieren? Wie sollen etwa Werbeanlagen, Schaufenster und Fassaden aussehen, um Menschen – das heißt auch mögliche Kund*innen – in das Stadtzentrum zu locken? Um das zu regeln, erarbeitet die Stadt Witten auf Beschluss des Rates der Stadt eine Gestaltungssatzung. Natürlich sollen die Bürger*innen wie auch die Gewerbetreibenden mitreden dürfen, wie ihre Innenstadt aussehen soll. Deswegen wird es am Mittwoch, 23. November, um 18 Uhr im Wittener Saalbau (Bergerstraße 25) eine öffentliche Informationsveranstaltung geben. Dort wird der aktuelle Stand präsentiert. Die Teilnehmer*innen sind herzlich eingeladen, Ideen, Anregungen und Kritik einzubringen.
Innenstadt als wichtiger Beitrag für die Identität Wittens
Die Wittener Innenstadt besitzt aufgrund der zentralen Funktionen und Einrichtungen, die sich hier über einen langen Zeitraum entwickelt haben, eine besondere Bedeutung für die gesamte Stadt. Sie leistet als kulturelles und wirtschaftliches Zentrum einen wichtigen Beitrag für die Identität und das Image Wittens.
Ein attraktives Stadtbild wird in Zeiten des boomenden Online-Handels immer mehr zu einem wichtigen Standortfaktor für Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie in der Innenstadt. Um in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es erforderlich, auch in das Stadtbild zu investieren.
Für den Kern der Innenstadt gibt es seit 2012 ein – bisher unverbindliches – Gestaltungshandbuch, das Gestaltungsrichtlinien für die Innenstadt beinhaltet. Dieses Handbuch soll in überarbeiteter Form die Basis sein für die nun entstehende Gestaltungssatzung. Die Stadt Witten hat dafür das Büro Post + Welters beauftragt, das sowohl Satzung als auch Handbuch erarbeiten soll.
Alle Akteur*innen der Innenstadt können sich einbringen
Für ein erstes Stimmungsbild gab es im August 2022 einen Austausch mit verschiedenen Akteuren der Innenstadt. Ergebnisse daraus fließen derzeit in den Entwurf ein und sind dann Teil der Präsentation am 23. November.
Da in der Satzung auch Vorgaben für Gebäude enthalten sein sollen (unter anderem zur Farbe und zur Fassadengliederung von Neubauten bzw. bei Änderungen der Substanz) erhalten in den nächsten Tagen alle Hauseigentümer*innen im Geltungsbereich Einladungen für die Informationsveranstaltung. Auch sie haben die Chance, ihre Ideen und Wünsche einzubringen.