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Witten

In Entscheidung stecken Eventualitäten

Zunächst unter Vorbehalt: auch für März Verzicht auf Gebühren...

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Eine unumstößlich gute Nachricht gibt es für die Januar-Gebühren: Derzeit läuft die Erstattung der Gebühren für die Kindertagesstätten (Kita).

Gute Nachricht für Kita-Eltern – wenn auch zunächst unter Vorbehalt. Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt vor, im Falle eines weiterhin verringerten Kita-Angebots – falls das Land NRW die notwendigen Regelungen erlässt – nach Februar auch im März auf die Kita-Gebühren zu verzichten.
Dennoch werden die Beiträge zunächst eingezogen. Die Eltern, die die Gebühren überweisen, sollen dies ebenfalls tun. Die Beiträge für Januar gibt es dagegen schon zurück.
Warum so kompliziert? In der Entscheidung stecken viele Eventualitäten: Angesichts des noch immer eingeschränkten Kita-Angebots ist die Stadtverwaltung bereit, auf die Kita-Beiträge zu verzichten, so lange die Situation so bleibt.
Von Seiten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gibt es Signale, dieses Vorgehen rechtlich und finanziell zu unterstützen. Die genaue rechtliche Regelung steht aber noch aus. Zudem ist Witten eine sogenannte Haushaltssicherungskommune. Das bedeutet, dass auch die Kommunalaufsicht diesem Verzicht zustimmen muss. All das zwingt die Verwaltung zur Vorsicht.
Rechtlich sicher ist nur, die Gebühren zunächst einzuziehen. Der große Vorteil beim aktuellen Vorgehen ist der vorausschauende Ansatz: Sobald die Regelungen der Landesregierung und die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht vorliegen, kann die Stadtverwaltung die Gebühren erstatten.
Eine unumstößlich gute Nachricht gibt es für die Januar-Gebühren: Derzeit läuft das Erstattungsverfahren, das Geld sollte in den auf den Konten der Eltern eingegangen sein oder noch eingehen. Das geschieht automatisch; ein eigener Antrag ist dafür nicht notwendig.